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Staatsanwaltschaft Stuttgart

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Stuttgart

192 AR RVA 48/​22

Durch das Amtsgericht Stuttgart ist am 14.10.2021 ein Beschluss ergangen, welcher seit dem 12.11.2021 rechtskräftig ist. Gegen Herrn Joey Anthony Bernhard wurde dabei die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 26.921,20 € angeordnet.

Dem genannten Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Die o.g. Person beging eine Vielzahl gleichgelagerter Online-Betrugsdelikte. Hierbei bot er auf der Internetplattform Ebay-Kleinanzeigen diverse Waren an. Er täuschte dabei vor, willens und in der Lage zu sein, die angebotenen Gegenstände zu liefern. Die Geschädigten überwiesen den Kaufpreis und erhielten keine Ware.

Dabei handelte es sich um folgende Taten (1-62):

10.07.2016 2 Tickets Dockville Camping an L. Heiland

15.06.2017 Festivalticket an M. Prütz

15.06.2017 Konzertticket an A. Röckel

01.07.2017 3 Tickets MS Dockville Festival an T.Phung

13.12.2017 2 Tickets FCB-Besiktas Istanbul an S. Benzer

20.12.2018 Stromerzeuger Honda n M. Jankowska

27.12.2018 Stromgenerator an C. Prussak

28.12.2018 Stromgenerator Honda an H. Hüfner

07.01.2019 iPhone X an S. Nöllert

08.01.2019 Gibson Gitarre an Y. Thjay

08.01.2019 Stromerzeuger an E. Cakmak

09.01.2019 Gibson E-Gitarre an H. Mauch

13.01.2019 Gibson E-Gitarre an N. Karoly

24.01.2019 Gitarre Gibson an T. Soist

24.01.2019 Gibson E-Gitarre an J. Zimberg

24.01.2019 Gibson E-Gitarre an A. DaSilva Lisboa

25.01.2019 Gibson E-Gitarre an D. Jakubowski

06.02.2019 iPhone X an A. Brucha

07.02.2019 Stromgenerator an M. Eichenseder

11.02.2019 Stromgenerator an H. Keyl

04.03.2019 Stromgenerator an J. Wenzl

04.03.2019 Stromgenerator an W. Pointner

06.03.2019 2 Tickets St.Pauli-HSV an J. Villwock

18.03.2019 2 Tickets FCB-Dortmund an M. Schlößer

20.03.2019 Stromgenerator an T. Werner

24.03.2019 2 Veranstaltungskarten an L. Harke

25.03.2019 4 Tickets Party auf Schalke an B. Hardt

01.04.2019 2 Eintrittskarten FCB-Dortmund an S. Hruschka

27.04.2019 1 Ticket Kosmonutfestival an S. Seifert

27.04.2019 2 Ticket Kosmonutfestival an K.Bencze

28.04.2019 4 Konzertkarten Udo Lindenberg an C. Wulff

28.04.2019 4 Konzertkarten Udo Lindenberg an J. Freese

28.04.2019 4 Konzertkarten Udo Lindenberg an S. Ludwig

30.04.2019 2 Tickets Bryan Ferry an V. Harke

01.05.2019 4 FM4 Frequency Weekend Pässe an J. Zacherl

02.05.2019 3 Festivalkarten von Frequency an L. Öhler

03.05.2019 2 Tickets FM4 an L. Golomb

05.05.2019 2 Tickets FM4 an P. Löbbecke

07.05.2019 3 Eintrittskarten für Frequency Weekend an M. Härtig

09.05.2019 3 Tickets Feel-Festival an I. Rohlfs

12.05.2019 4 Tickets Feel-Festival an F. Kufner

15.05.2019 4 Tickets Feel-Festival an C. Jansen

20.05.2019 4 Tickets Feel-Festival an S. Anders; E. Bubner; A. Büttner

23.05.2019 3 Tickets Garbicz Festival an A. Zachai

26.05.2019 4 Tickets Feel Festival an M. Berger

11.06.2019 2 Tickets FM4 an L. Stiglmeier

17.06.2019 1 Ticket Feel Festival an N. Pagel

28.06.2019 4 Tickets Stray Kids an M. Son

28.06.2019 2 Tickets Stray Kids an M. Nguyen

01.07.2019 2 Tickets Stray Kids an E. Lentz

09.07.2019 4 Tickets Dockville an P. Andrasch

13.07.2019 2 Tickets Dockville an M. Krüger

19.08.2019 4 Tickets Volbeat München an J. Schmidt

20.08.2019 4 Tickets Volbeat München an M. Hattab

21.08.2019 3 Tickets Volbeat München an P. Schareina

04.09.2019 Stromerzeuger an H. Rakers

15.09.2019 9 Tickets Schalke Ole an K. Schulte

15.09.2019 9 Tickets Schalke Ole an F. Busch

16.09.2019 6 Tickets Schalke Ole an A. Kappes

26.09.2019 Stromgenerator an K. Belkhiria

08.10.2019 2 Tickets Billie Eilish an J. Finke

13.06.2020 3 Tickets Garbicz-Festival an M. Willenbücher

Dadurch entstand ein Gesamtschaden von 26.311,20 €

Des Weiteren veranlasste er am 03.08.2018 mit dem gehackten PayPal-Konto von E. zwei Rückbuchungen vom Konto des Geschädigten B. Xhaka in Höhe von 610 €. In dieser Höhe wurde das Konto des Geschädigten belastet weshalb ihm ein Schaden in dieser Höher entstanden ist.

Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft anmelden, § 459k Abs. 1 StPO.

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.

Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459k Abs. 5 StPO.

Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, befriedigt werden/​worden sind, legen Sie der Staatsanwaltschaft hierüber bitte eine Quittung vor, da der Einziehungsbetroffene in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft in dem Umfang einen Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen kann, in dem dieser an Sie auszukehren gewesen wäre, § 459l Abs. 2 S. 1, 2 StPO.

Sie können zudem eine Auskehrung von der Staatsanwaltschaft verlangen,

sofern nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens ein Überschuss verbleibt und Sie keine Quote im Insolvenzverfahren erhalten haben, § 459m Abs. 1 S. 1 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens),

wenn ein Insolvenzverfahren nicht durchgeführt wird, weil die Staatsanwaltschaft im Sinne des § 111i Abs. 2 S. 2 StPO von einer Antragstellung absieht, § 459m Abs. 1 S. 4 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Absehen von der Antragstellung),

wenn nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder nach Abschluss der Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Vollstreckung einer Wertersatzeinziehung erfolgreich durch die Staatsanwaltschaft vollstreckt wird, §459m Abs. 2 StPO.

In den genannten Fällen des § 459m StPO ist eine Auskehrung durch die Staatsanwaltschaft allerdings nur unter Vorlage eines Endurteils im Sinne des § 704 ZPO oder eines sonstigen Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 ZPO, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich.

In den Fällen des § 459m StPO erfolgt die Auskehrung an den jeweiligen Verletzten nach dem Prioritätsprinzip, also nach der Reihenfolge der Anmeldungen bei der Staatsanwaltschaft.

Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses an sich zu verlangen.

Der Verletzte möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145, 70190 Stuttgart, zum Aktenzeichen 192 AR RVA 48/​22 schriftlich in Verbindung setzen

 

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