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    Sofort beginnende Rentenversicherung

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    MichaelGaida (CC0), Pixabay

    Sofort beginnende Rentenversicherungen, auch Sofortrenten genannt, werden von Versicherungsunternehmen angeboten und garantieren nach einmaliger Einzahlung eine lebenslange Rente (Leibrente). Sie bekommen jeden Monat einen festgelegten Betrag als Rente, ganz gleich wie alt Sie werden. Sofortrenten eignen sich auf Grund der hohen Planungssicherheit besonders für Menschen, die keine oder nur wenig gesetzliche oder betriebliche Rente zu erwarten haben und auch sonst nicht weiter vorgesorgt haben.

    Stirbt der Rentennehmer kurz nach Beginn des Vetrages, so wird sein eingezahltes Kapital nicht an die Erben zurückerstattet. Ausnahmen sind Verträge, in denen eine bestimmte Rentengarantiezeit vereinbart wurde.

    Auszahlungen aus sofort beginnenden Rentenverträgen müssen versteuert werden. In welcher Höhe, hängt vom Alter ab, ab dem Sie die Rente beziehen wollen. Zu versteuern ist nur der so genannte Ertragsanteil, also der Teil, den Ihr Kapital erwirtschaftet. Dafür gelten die in nachfolgender Liste angegebenen Prozentsätze (§ 22 Einkommenssteuergesetz).

    55 Jahre: 26%

    60 Jahre: 22%

    65 Jahre: 18%

    70 Jahre: 15%

    75 Jahre: 11%

    Beispielsweise erhalten Sie ab 65 Jahren eine Sofortrente von 1000 Euro im Monat. Davon sind nur 18 Prozent, also 180 Euro, zu versteuern. Nehmen wir einen persönlichen Steuersatz von 25 Prozent an, so müssen Sie nur 25 Prozent von 180 Euro an den Fiskus abführen. Das wären 45 Euro.

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