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Rentengarantiezeit

stux (CC0), Pixabay

Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung können Sie in der Regel für die Hinterbliebenen eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Grundsätzlich ist bei Leibrenten eine Rentenzahlung bis zum Tod gewährleistet.

Verstirbt der Rentner, wird aber an die Hinterbliebenen weiter Rente gezahlt, wenn eine Rentengarantiezeit vereinbart ist. Die Rentengarantiezeit gibt an, wie lange auf jeden Fall die vereinbarte Rentenzahlung geleistet werden, auch wenn der eigentliche Vertragsinhaber vorzeitig verstirbt. Bis zum Ende dieser Zeit ist also auch bei vorzeitigem Tod des Rentners eine Zahlung garantiert. Eine solche Rentengarantiezeit kann beispielsweise fünf oder zehn Jahre betragen, es gibt aber bei unterschiedlichen Versicherern verschiedene Möglichkeiten.

Angenommen ein Rentner bekommt mit 65 Jahren Rente und hat eine Rentengarantiezeit von 10 Jahren vereinbart. Falls der Rentner mit 71 Jahren stirbt, hat er bis dahin für sechs Jahre Rentenzahlungen erhalten. Dann bekommt die berechtigte Person aufgrund der vereinbarten Rentengarantiezeit von zehn Jahren noch vier weitere Jahre die Rente ausbezahlt.

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