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    Depotauszug

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    OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

    Den Depotauszug erhalten Inhaber einer Wertpapierdepots mindestens einmal jährlich von ihrer Bank. Rechtsgrundlage für diesen Depotauszug sind die Sonderbestimmungen für Wertpapiergeschäfte und die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

    Es existieren keine einheitlichen, detaillierten Vorgaben für den Aufbau und die Darstellung. Daher unterscheiden sich die Depotauszüge von Bank zu Bank.

    Der Depotauszug enthält aber im Regelfall folgende Informationen:

    • die Bezeichnung der verwahrten Wertpapiere,
    • den Nennbetrag oder die Stückzahl,
    • die Verwahrart,
    • Ansprüche auf bereits bezahlte, aber noch nicht gelieferte Wertpapiere,
    • Wert der einzelnen Positionen zu einem bestimmten Stichtag (meist Jahresende),
    • Gesamtwert des Depots zu diesem Stichtag und
    • die Adresse der neutralen Stelle, an die schriftliche Reklamationen zu richten sind.

    Verbraucher sollten die Depotauszüge auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen und Unrichtiges sofort schriftlich bemängeln.

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