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Staatsanwaltschaft Offenburg

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Offenburg

Geschädigtenmitteilung nach § 459i StPO

R403 VRs 304 Js 9613/​18

Durch Urteil des Amtsgericht Offenburg vom 19.02.2019, 6 Ls 501 Js 20071/​15, wurde Steven Sebastian K. wegen gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten in 76 Fällen, in 12 Fällen in Tateinheit mit Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug verurteilt.

Der Verurteilte hat im Zeitraum seit mindestens April 2017 bis August 2018 von seinem Wohnort aus Fakeshops konfiguriert, ins Internet hochgeladen und diese über ein Untergrundnetwork an nicht näher feststellbare Dritte zum Preis von jeweils mindestens 350,00 € veräußert.

Durch das Urteil des Amtsgericht Offenburg vom 19.02.2019 wurde ein Einziehungsbetrag von 22.378,77 € festgesetzt.
Bislang wurden 10.543,21 € auf den Einziehungsbetrag gezahlt bzw. angerechnet.

Die Geschädigten bzw. die Rechtsnachfolger der Geschädigten sind hier nicht bekannt und können deshalb nicht benachrichtigt werden. Die Benachrichtigung dient dem Zweck, den Geschädigten, bzw. dessen Erben, Gelegenheit zu geben, etwaige Ansprüche zu überprüfen und ggf. auf die sichergestellten Vermögenswerte zuzugreifen.

Wenden Sie sich gegebenenfalls zwecks Einleitung der erforderlichen zivilrechtlichen Schritte umgehend an einen Rechtsanwalt oder an die Staatsanwaltschaft Offenburg.

 

Siegel, Rechtspflegerin

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