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Staatsanwaltschaft Bremen

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Bremen

290 Js 25187/​21

Ermittlungsverfahren gegen Romans Dreilins, 27.06.1999, wegen Geldwäsche, aktueller Aufenthalt unbekannt

Wegen Verdachts der Geldwäsche wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 01.04.2021 (92b Gs 269/​21) gem. §§ 111b, 111j StPO, §§ 74 Abs. 2, 261 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 4b, Abs. 7 S. 1 StGB, 316k EGStGB die Beschlagnahme aller Forderungen iHv 6.450,64 Euro in das Vermögen des Beschuldigten angeordnet. In Vollziehung der Beschlagnahme wurde ein Kontoguthaben in Höhe von 3.533,51 € des Beschuldigten mit der IBAN DE06 3002 0900 5350 5736 14 bei der Targobank sowie ein Kontoguthaben in Höhe von 2.917,13 € des Beschuldigten mit der IBAN DE74 2905 0101 0082 9521 36 bei der Sparkasse Bremen gepfändet.

Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111l StPO.

Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden.

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