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SEWO Seniorenwohnen Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG.bilanziell Überschuldet

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geralt (CC0), Pixabay

Ja, das sagt diese Bilanz ganz klar aus.

SEWO Seniorenwohnen Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG

Offenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Unterlagen für die Offenlegung gemäß § 325 HGB zum 31. Dezember 2019

AKTIVSEITE

Stand zum 31.12.2019 Vorjahr
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen gegenüber Kommanditisten 523,52 503,38
II. Sonstige Vermögensgegenstände 32.013,59 31.792,94
III. Kassenbestand, Postscheckguthaben Guthaben bei Kreditinstituten 3.486,19 36.023,30 4.776,56
B. Rechnungsabgrenzungsposten 250,00 250,00
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten 79.280,48 69.772,93
115.553,78 107.095,81

PASSIVSEITE

Stand zum 31.12.2019 Vorjahr
A. Rückstellungen 4.500,00 4.400,00
B. Verbindlichkeiten 111.053,78 102.695,81
115.553,78 107.095,81

 

Offenburg, den 12. Oktober 2020

Anhang gemäß § 284 ff HGB

Es handelt sich um eine Gesellschaft im Sinne des § 264 a HGB für welche die Bilanzierungs- und Publizitätsvorschriften der Kapitalgesellschaften analog anzuwenden sind. Es sind die Größenmerkmale lediglich einer kleinen GmbH & Co. KG erfüllt (§ 264 a i.V. § 267 Abs. 1 HGB). Größenabhängige Erleichterungen hinsichtlich der Bilanzierungs- und Publizitätspflichten werden in Anspruch genommen.

Unbeschränkt haftender Gesellschafter ist die Komplementär-GmbH, die Firma SEWO Seniorenwohnen Baugesellschaft mbH, Offenburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nr. HRB 371223.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt, wobei bei den nachstehenden Angaben von den größenabhängigen Erleichterungen, sowohl bei der Erstellung (§§ 263 Abs. 1, 276, 274a, 288 HGB) als auch bei der Offenlegung (§ 326 bzw. 327 HGB) Gebrauch gemacht wurde.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen des HGB (§§ 266,275) gegliedert.

Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich nach § 264a HGB grundsätzlich an den für Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des HGB sowie den steuerrechtlichen Bestimmungen.

Einzelne Sachverhalten können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzpositionen zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden in der Bilanz entsprechende „Davon-Vermerke“ ausgewiesen.

Das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.

Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen.

AKTIVSEITE

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen.

PASSIVSEITE

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

III. Angaben zur Bilanz

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zusammen aus:

a) Abschluss- und Prüfungskosten 4.000,00
b) Aufbewahrungsverpflichtung 500,00
4.500,00

Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen nicht.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

V. Sonstige Angaben

1. Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sein könnten, sind nicht vorhanden.

2. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

3. Davon-Vermerke über die Fristigkeit von Forderungen und Verbindlichkeiten sind unmittelbar in der Bilanz angegeben.

4. Geschäftsführer ist Herr Stefan Hügel. Herr Stefan Hügel ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Offenburg, den 12. Oktober 2020

Stefan Hügel, Geschäftsführer

Dieser Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung festgestellt am 12.10.2020

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