Start Verbraucherschutz Multi Asset Anspar Plan 4 120 GmbH & Co. KG – das...

Multi Asset Anspar Plan 4 120 GmbH & Co. KG – das Minussparen geht weiter

377
geralt (CC0), Pixabay

Katastrophe, das ist wohl ein Wort, was einem investierten Anleger, der in diesem Investment investierte, dann spontan einfallen wird. Mit recht, so kann man hier getrost anmerken. Hoffen wir mal, dass man das in dem Unternehmen noch in den Griff bekommt.

Multi Asset Anspar Plan 4 120 GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 68.450,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. andere Forderungen gegen Gesellschafter 909.505,00 1.043.645,00
2. sonstige Vermögensgegenstände 4.456,31 913.961,31 8.563,52
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 209.108,99 161.427,42
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag
I. Kommanditisten 1. durch Verluste entstandenes negatives Kapital 311.467,61 276.284,31
1.502.987,91 1.489.920,25

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Kommanditkapital
1. Haftkapital 1.250,00 1.250,00
2. Kapitalkonto III 312.717,61- 277.534,31-
311.467,61- 276.284,31-
3. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag 311.467,61 276.284,31
0,00 0,00
B. Einlagen stiller Gesellschafter 1.479.630,00 1.479.630,00
C. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 8.800,00 4.800,00
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.262,69 0,00
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 6.262,69 (EUR 0,00)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Komplementären 8.295,22 14.557,91 5.490,25
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 8.295,22 (EUR 5.490,25)
1.502.987,91 1.489.920,25

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2019 bis 31.12.2019

Multi Asset Ansparplan 4 120 GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft, Hamburg

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 25,00 0,00
b) übrige sonstige betriebliche Erträge 0,00 25,00 12.513,50
2. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Versicherungen, Beitrage und Abgaben 2.702,00 1.202,00
b) Kosten der Warenabgabe 0,00 83.760,22
c) verschiedene betriebliche Kosten 21.106,30 14.543,28
d) Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellungen in die Wertberichtigung zu Forderungen 11.400,00 35.208,30 0,00
3. Ergebnis nach Steuern 35.183,30- 86.992,00-
4. Jahresfehlbetrag 35.183,30 86.992,00
5. Belastung auf Kapitalkonten 35.183,30 86.992,00
6. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 der

Multi Asset Anspar Plan 4 120 GmbH & Co. KG, Hamburg

Gliederung:

1. Tätigkeit der Gesellschaft

2. Geschäftsverlauf

3. Lage des Unternehmens

4. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

5. Fortbestandseinschätzung

6. Prognosebericht

7. Nachtragsbericht

8. Besondere Angaben gem. § 24 Abs. 1 VermAnIG

9. Entsprechenserklärung

10. Datum/​Unterschrift Geschäftsführer

1. Tätigkeit der Gesellschaft

Die Gesellschaft wurde mit Datum vom 25.08.2015 gegründet. Der Schwerpunkt der Gesellschaft lag 2017 in der Emission von stillen Beteiligungen an der Gesellschaft, nachdem der Gesellschaft von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 23.12.2016 die Billigung des Verkaufsprospektes gemäß § 8 Abs 1 Satz 2 Vermögensanlagengesetz erteilt wurde. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an im In- und Ausland belegenen bereits bestehenden geschlossenen Fondsgesellschaften, geschlossenen Investmentfonds, die der Regulierung durch das Kapitalanlagegesetzbuch unterliegen sowie Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagegesetz, Direktinvestments und Private Placements (nachfolgend einheitlich „Zielfonds“ genannt).

2. Geschäftsverlauf der Multi Asset Anspar Plan 4 120 GmbH & Co. KG

Mit Ablauf des 22.12.2017 endete die Platzierungsphase des Multi Asset Anspar Plan 4 120 GmbH & Co. KG. Es konnten insgesamt stille Beteiligungen in Höhe von EUR 1.433.400 geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund beschränkte sich die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 im Wesentlichen auf eine verwaltende Tätigkeit und die Ansammlung von entsprechenden Investitionskapital. Das negative Betriebsergebnis im Jahr 2018 wurde durch die laufenden Kosten der Gesellschaft hervorgerufen. Im Jahr 2019 hat die Gesellschaft ihre Investitionstätigkeit aufgenommen. Dabei wurde in zwei Projektgesellschaften investiert. Eine Projektgesellschaft ist mit der Erschließung und dem anschließenden Weiterverkauf der erschlossenen Grundstücke in Brandenburg beschäftigt Diese Investition wird aus Eigenkapital der beteilgten Gesellschaften bestritten. Die angestrebte Zielrendite soll bei ca. 9% p.a. liegen. Die zweite Pojektgesellschaft mit der ein Beteiligungsverhältnis begründet wurde, hat in 2 Wasserkraftwerke in Norwegen investiert. Die geplanten Zielrenditen bei den Wasserkraftwerken liegen bei 6,9% p.a. und 9,3% p.a.

3. Lage der Gesellschaft

Die Gesellschaft erhält die Einlagen der stillen Beteiligten ratierlich über einen Zeitraum von zehn Jahren. Zunächst war eine Anzahlungsrate zu leisten, die zur Deckung der Konzeptions- und Einwerbungskosten diente. Die Höhe der Beteiligungen betrug zum Stichtag EUR 68.450. Bei den Forderungen gegen stille Gesellschafter handelt es sich um die eingeforderten, aber noch nicht fälligen, Teilbeträge der gezeichneten stillen Beteiligungen. Aus diesem Grund bestanden zum 31.12.2019 keine weiteren nennenswerten Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten. Die liquiden Mittel betrugen zum 31.12.2019 EUR 209.108,99.

4. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Chancen

– Mit der kontinuierlichen und ratierlichen Einzahlung des Emissionskapitals unter Berücksichtigung der Kostenstruktur hat die Gesellschaft mit der Auswahl von Beteiligungen gemäß der Investitionskriterien und dem Erwerb von Beteiligungen begonnen. Die Gesellschaft ist durch das Ansparen von Liquidität in der Lage, weitere interessante und lukrative Investments zu tätigen.

Risiken

– Durch die geringere als ursprünglich geplante Kapitaleinwerbung entfallen auf die Beteiligten anteilig höhere Fixkosten und es kommt zu einer zeitlichen Streckung des Investitionsprozesses. Unverändert besteht das Risiko, dass die prospektierte Diversifikation in unterschiedliche Vermögensanlagen nicht oder nur in deutlich geringerem Umfang umgesetzt werden kann.

– Die laufenden Kosten der Gesellschaft können zudem höher ausfallen als kalkuliert. Dies könnte sich negativ auf die geplanten Ergebnisse der Gesellschaft auswirken.

5. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft

Die Investitionsgesellschaften haben in 2019 ihre Investitionstätigkeit aufgenommen und im Jahr 2020 fortgeführt. Für das Jahr 2020 erwarten wir unverändert keinen normalen Geschäftsverlauf, da aufgrund der zur Verfügung stehenden Liquidität nur ein verzögerter Investitionsprozess umsetzbar ist.

Im Jahr 2020 wurden EUR 60.000,00 in das Projekt der 5. SC Projektgesellschaft mbH, dem, Wasserkraftwerk Husstol in Norwegen, investiert. Weitere potentielle Investitionen befinden sich aktuell in der Prüfung.

6. Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2020 wird aufgrund der bestehenden Kostenstruktur der Gesellschaft mit einem Verlust von ca. TEUR 10 gerechnet. Wesentliche Auswirkungen der Corona Pandemie auf die Gesellschaft sind derzeit nicht ersichtlich.

7. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Ende des Geschäftsjahres 2019 nicht eingetreten oder bekannt geworden.

8. Besondere Angaben nach § 24 Absatz 1 Vermögensanlagegesetz

Die Multi Asset Anspar Plan 4 120 GmbH & Co. KG beschäftigt weder angestellte noch selbständig Mitarbeitende, die aufgrund ihrer Tätigkeit durch die Emission von stillen Beteiligungen begünstigt werden. Auch wurden keine besonderen Gewinnbeteiligungen gewährt.

Für die Verwaltung der Gesellschaft und die Verwaltung der Vermögensanlagen wurden in 2019 die folgenden Vergütungen gezahlt.

Die Steiner + Company GmbH & Co. KG erhielt auf Basis des Geschäftsbesorgungsvertrages (GBV) vom 05.12.2015 für das Geschäftsjahr 2019 eine feste Tätigkeitsvergütungen EUR 6.678,69 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die S+C Treuhandgesellschaft mbH erhielt auf Basis des Anlegerverwaltungsvertrages (AVV) vom 11.03.2016 eine feste Tätigkeitsvergütung für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 3.325,52 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die MAP Steiner Verwaltungsgesellschaft mbH erhielt auf Basis des Gesellschaftsvertrages (GV) für das Geschäftsjahr 2019 eine feste Tätigkeitsvergütung in Höhe von EUR 2.153,70 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

9. Entsprechenserklärung

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf und die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

08.12.2020

Unterschrift

ANHANG zum 31.12.2019

Multi Asset Ansparplan 4 120 GmbH & Co. KG, 20355 Hamburg

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Personengesellschaften aufgestellt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Multi Asset Ansparplan 4 120 GmbH & Co. KG
Firmensitz laut Registergericht: Hamburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hamburg
Register-Nr.: 119234

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Forderungen gegen stille Gesellschafter wurden als aktivischer Korrekturposten zur stillen Gesellschaftereinlage vollständig zum Nominalwert bewertet.

Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmehthoden

Die Bilanzierung erfolgte abweichend zum Vorjahr unter dem Aspekt der Unternehmensfortführung. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für Liquidationskosten von EUR 12.500,00 wurde entsprechend vollständig erfolgswirksam aufgelöst.

Angaben zur Bilanz

Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 767.695,00 (Vorjahr: EUR 888.305,00).

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 14.557,91 EUR (Vorjahr: 5.490,25 EUR).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern

In den Forderungen sind Forderungen gegenüber stillen Gesellschaftern in Höhe von EUR 909.505,00 (Vorjahr: EUR 1.043.645,00) enthalten. Diese resultieren vollständig aus der Rateneinzahlungsverpflichtung der stillen Gesellschafter. Davon hat ein Teilbetrag von EUR 767.695,00 eine Restlaufzeit von über einem Jahr.

Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Komplementärin in Höhe von EUR 8.295,22 (Vorjahr: EUR 5.490,25) enthalten.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0,0.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Hamburg, den 10.12.2020

Dr. Illya Steiner

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Multi Asset Anspar Plan 4 120 GmbH & Co. KG, Hamburg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Multi Asset Anspar Plan 4 120 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personengesellschaften im Sinne des § 264 a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften, unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnIG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnIG i. V. m. 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 1 VermAnIG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personengesellschaften im Sinne des § 264 a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 1 VermAnlG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystems und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Multi Asset Anspar Plan 4 120 GmbH & Co. KG, Hamburg zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsgemäß ist sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 1 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf der Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, 9. Dezember 2020

Treuhandgesellschaft Hönig GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Roger Hönig, Wirtschaftsprüfer

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.12.2020.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein