Start Allgemein BaFin verbietet erneut Unternehmen das Betreiben ihres Geschäftsmodells

BaFin verbietet erneut Unternehmen das Betreiben ihres Geschäftsmodells

273
kpuljek (CC0), Pixabay

Brunnlitz GmbH, Berlin: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 03. Juni 2020 gegenüber der Brunnlitz GmbH, Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.

Die Brunnlitz GmbH nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform stsroyal.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

und weiiter geht es mit:

Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G., Berlin: BaFin ordnet Einstellung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 12. Mai 2020 gegenüber der Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G., Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen.

Die Simhaone Handel UG (haftungsbeschränkt) i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform fibonetix.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein