Start Verbraucherschutz Wirecard – Geschäftsbetrieb wird vorerst fortgesetzt

Wirecard – Geschäftsbetrieb wird vorerst fortgesetzt

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geralt (CC0), Pixabay

Der Vorstand des insolventen Finanzdienstleisters Wirecard hat gestern bekräftigt, „dass eine Fortführung im besten Interesse der Gläubiger ist“ (zu den Hintergründen des Skandals siehe hier). Erst am Donnerstag hatte der Vorstand für die Wirecard AG beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, der derzeit geprüft wird. Das Gericht hat in einem ersten Schritt den Münchener Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé als Sachverständigen beauftragt. Die Prüfung, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, dauert an. Der Vorstand der Wirecard AG rechnet damit, dass kurzfristig ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird.

Ob Tochtergesellschaften der Gruppe in die Insolvenz gehen müssen, werde laufend geprüft. Derzeit hätten keine Konzerngesellschaften mit Ausnahme einer kleinen Entwicklungsniederlassung Insolvenzanträge gestellt.

Die Wirecard Bank sei aktuell nicht Teil des Insolvenzverfahrens, der Zahlungsverkehr nicht betroffen, betonte das Unternehmen. Auszahlungen an Händler der Wirecard Bank würden weiterhin ohne Einschränkungen ausgeführt. Man stehe zudem „im stetigen Austausch mit den Kreditkartenorganisationen“.

Wie das Unternehmen gleichzeitig einräumte, musste nach einer britischen Behördenentscheidung die in Newcastle ansässige Kreditkartentochter Wirecard Card Solutions Limited vorläufig ihren Betrieb unterbrechen. Das Unternehmen habe Maßnahmen mit den Behörden diskutiert und hoffe, den Betrieb baldmöglichst wieder fortsetzen zu können.

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