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Beantragung von Leistungen für Familien zukünftig online

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kaboompics (CC0), Pixabay

Heute soll vom Kabinett ein Gesetz verabschiedet werden, dass die Beantragung von staatlichen Leistungen für Familien wie das Elterngeld künftig vereinfachen dürfte. Ziel des Gesetzes ist es, diese gebündelt mit anderen Leistungen digital beantragen zu können.

„Die letzten Wochen haben uns deutlich gezeigt, wie wichtig digitale Angebote in allen Lebensbereichen sind“, sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD) der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ für die heutige Ausgabe.

Mit dem Digitale Familienleistungen-Gesetz wolle man erreichen, dass in Zukunft Familien leichter durch den Antragsberg kämen und Anträge gebündelt, vereinfacht und bequem vom eigenen Computer oder Smartphone aus erledigen könnten. „Für frischgebackene Eltern heißt das, dass sie die wichtigen Dokumente und Leistungen zur Geburt für sich und ihre Kinder in einem digitalen Antrag beantragen können“, sagte Giffey. Dadurch werde die förmliche Namensfestlegung, die Geburtsanzeige sowie die Beantragung von Kindergeld und Elterngeld zusammengeführt und online deutlich leichter. Eltern müssten nicht mehr etliche Nachweise an verschiedene Stellen bringen.

Um das zu ermöglichen, sollen die Behörden viele der notwendigen Daten und Informationen künftig untereinander austauschen dürfen – sofern die Eltern zustimmen. „So gewinnen Eltern, Verwaltung und die Wirtschaft mehr Zeit“, sagte Giffey. Spätestens 2022 sollen bundesweit alle Eltern davon profitieren können, teilte das Ministerium mit.

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