Darüber ist sich die große Koalition derzeit weiterhin uneinig. Während die SPD dafür plädiert, den Kündigungsschutz um weitere drei Monate zu verlängern, ist die Union weiterhin dagegen (wir berichteten). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht könnte dies per Verordnung regeln. Die entsprechende Rechtsverordnung durchlaufe derzeit die regierungsinterne Ressortabstimmung, berichtete am Mittwoch das „Handelsblatt“.
Für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni gilt, dass Mietern und Pächtern nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der Corona-Pandemie gekündigt werden kann. Die Miete bleibt für diesen Zeitraum aber weiterhin fällig, es können auch Verzugszinsen entstehen (Details finden Sie hier).