Start Verbraucherschutz Aureus Golddepot GmbH – Positive Bilanz. Wir raten trotzdem ab.

Aureus Golddepot GmbH – Positive Bilanz. Wir raten trotzdem ab.

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Positiv vermerken wir als erstes, dass das Unternehmen im Gegensatz zu so manchem eine Bilanz veröffentlicht hat. Und ebenfalls positiv können wir festhalten, dass die Gesellschaft, über die wir 2016 das erste Mal berichteten, den Jahresüberschuss leicht steigern konnte. Das bedeutet natürlich nicht, dass wir Goldanlage-Geschäfte befürworten. Erst recht nicht bei dieser Information: „Der Warenbestand befindet sich in Höhe von T€ 276 im Zollfreilager in der Schweiz.“

Aus unserer Sicht sollten Sie das Gold vor Ort lagern, um im Notfall schnell daran zu kommen.

Aureus Golddepot GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ

AKTIVA

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Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

6380,00

9896,00

II. Sachanlagen

1,00

1,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

283709,86

207985,73

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

41080,87

39444,77

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

214277,49

501054,00

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

545449,22

758381,50

PASSIVA

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Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

25000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-100832,90

72672,41

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

292118,56

276672,41

B. Rückstellungen

13288,00

38998,00

C. Verbindlichkeiten

315875,56

345264,94

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

545449,22

758381,50

ANHANG für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018

Gliederung

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den §§ 266 und 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren angewendet worden.

Bilanzierungs und Bewertungsmethoden

Grundlage des vorliegenden Jahresabschlusses sind die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).

Aktiva

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um die Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen entsprechen den steuerlichen Vorschriften und erfolgten linear.

Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. den am Stichtag niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Der Warenbestand befindet sich in Höhe von T€ 276 im Zollfreilager in der Schweiz.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden mit den Nominalbeträgen bewertet.

Unter dem Posten der „sonstigen Vermögensgegenstände“ sind keine Beträge enthalten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen.

Die Bankbestände und liquiden Mittel wurden zu Nennwerten angesetzt.

Passiva

Rückstellungen sind in Höhe des Betrages gebildet worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert.

Desweiteren sind keine Verbindlichkeiten auszuweisen, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstanden sind.

Gewinn- und Verlustrechnung

Steuern vom Einkommen und Ertrag sind für das laufende Geschäftsjahr in Höhe von T€ 128 angefallen.

Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Bürgschaftsverpflichtungen.

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftjahr zwei Mitarbeiter.

Geschäftsführerin war während des geamten Geschäftsjahres Frau Kati Ritt.

Bezüglich der Geschäftsführerbezüge wird vom der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Weitere Angaben nach § 264 Abs. 2 S. 2 HGB sind nicht zu machen, da der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft vermittelt.

 

Berlin, den 12. Juli 2019

gez. Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. November 2019

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