Start Justiz Insolvenzverfahren Geno eG und die Tiefenbacher Insolvenzverwaltung – Ärger einer Genossin

Geno eG und die Tiefenbacher Insolvenzverwaltung – Ärger einer Genossin

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Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Dass jemand, der in eine Genossenschaft investiert, nicht davon aussgeht, dass diese irgendwann in die Insolvenz geht, ist selbstverständlich. Tritt dieser Fall dann aber ein, wie bei der Geno Wohnbaugenossenschaft eG, ist den meisten sicher auch klar, dass so ein Insolvenzverfahren selten glatt über die Bühne geht (über die Hintergründe finden Sie hier weitere Artikel).

Das kann natürlich bis hin zu Privatinsolvenzen oder anderen Problemen bei den Genossen führen. Uns geht es hier um den Fall einer Genossin der Geno eG, die nun befürchtet, aus ihrem Haus ausziehen zu müssen. Dieses hatte die Geno Wohnbaugenossenschaft einst erworben und steht jetzt durch den Insolvenzverwalter zur Verwertung an.

Natürlich ist so etwas immer tragisch. Aber es ist nunmal Sache des Insolvenzverwalters, so viel Masse wie möglich einzusammeln in der Hoffnung, sämtliche Gläubiger befriedigen zu können. Der Verwalter, in diesem Fall Frank Rüdiger Scheffler von der Kanzlei Tiefenbacher, kann und darf auch nicht anders handeln. Daher wird es immer wieder zu derartigen Problemen kommen. Die Ursache für den ganzen Ärger liegt natürlich auch nicht beim Insolvenzverwalter, sondern er muss die „Suppe auslöffeln“, die ihm die ehemaligen Vorstände der Genossenschaft eingebrockt haben.

Was wir aber aus früheren Fällen wissen, ist, dass Herrn Scheffler immer an einer für beide Seiten vertretbaren Lösung gelegen ist. Natürlich muss dann auch die/ der Betroffene Kompromisse eingehen, da der Insolvenzverwalter auch nicht andere Gläubiger benachteiligen kann oder will. Dass es manchmal keine sinnvolle Lösung gibt, ist tragisch und bleibt hoffentlich ein Einzelfall. Das ist dann leider im Leben einmal so. Für die Person, die es betrifft, ist das natürlich nicht schön.

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