Start Justiz Insolvenzverfahren BoCon Immobilien GmbH – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

BoCon Immobilien GmbH – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BoCon Immobilien GmbH, Groß Berliner Damm 80, 12487 Berlin AG Charlottenburg, HRB 117490, vertreten durch den Geschäftsführer Richter Ingo – wurde am 22.05.2020 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Insolvenzverwalter Justus Schneidewind, c/o Schneidewind Rechtsanwälte / Insolvenzverwaltung Goerzallee 255, 14167 BerlinTelefax: 030 809065-45 Email geschäftlich: berlin@schneidewind.legal Telefon geschäftlich: 030 809065-44

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 14.08.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das schriftliche Verfahren wurde angeordnet.

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

– die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Verwalters oder Treuhänders gemäß § 57 InsO

– die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO

– den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO

– die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

– eine Unterhaltsgewährung an die Schuldnerin aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1 InsO

– die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO

– ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO

sind schriftlich bis zum 03.07.2020 beim

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

unter Angabe des Aktenzeichens einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Bis zum 01.10.2020 kann der Feststellung schriftlich widersprochen werden.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

36b IN 815/20 Amtsgericht Charlottenburg, 25.05.2020

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