Start Verbraucherschutz Supermarktkette Netto wegen irreführender Werbung verurteilt

Supermarktkette Netto wegen irreführender Werbung verurteilt

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Ehrecke (CC0), Pixabay

Die Verbraucherzentrale Brandenburg konnte vor Gericht einen Erfolg gegen die Netto Marken-Discount AG wegen irreführender Kennzeichnung erzielen.

Die Supermarktkette hatte Fleisch verkauft, auf dessen Verpackung ein Foto von Schweinen auf einer grüner Wiese neben dem Tierhaltungskennzeichen mit der niedrigsten Stufe 1 gedruckt war. Diese Stufe bedeutet, dass den Tieren lediglich der gesetzliche Mindeststandard im Stall zur Verfügung steht ohne Möglichkeit des Auslaufs.

Nachdem die Verbraucherzentrale den Händler für diese Praxis abgemahnt hatte, verschwand zwar das Tierhaltungskennzeichen, nicht aber das Foto der Schweine in Freilandidylle. Nach dem jetzt ergangenen Urteil (Az. 19 O 5336/19) muss Netto die irreführende Abbildung nun entfernen.

„Mit diesem Urteil unterbindet das Landgericht die Verbrauchertäuschung durch Netto“, erklärt Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Das Gericht stellt klar, dass Abbildungen auf Verpackungen keinen falschen Eindruck erwecken und die Haltungsform damit beschönigen dürfen“, so die Juristin. Marketingtricks mit Schweinen auf der grünen Wiese, die Verbraucher dazu bringen sollen, im Supermarkt zu Produkten aus einer vermeintlich besseren Tierhaltung zu greifen, sind so nicht mehr möglich.

Laut dem zuständigen Landgericht Nürnberg-Fürth verleite „die Abbildung der Schweine im Freiland […] einen normal verständigen Verbraucher zu der Annahme, die verarbeiteten Tiere hätten zumindest zeitweise Zugang zu einem Außengehege erhalten“.

Die Netto Marken-Discount AG muss nun diese irreführende Abbildung auf den Produkten entfernen.

1 Kommentar

  1. Bei Netto fallen mir noch ganz andere „Mängel“ zu Nachteil der Kunden ein.
    Z.B. ist es nach meiner Erfahrung regelmäßig so, daß zwar Aktionspreise für ausgewiesene Artikel beworben werden, an der Kasse wird aber dann der reguläre Preis abgerechnet.
    Das merken wohl die meisten Kunden nicht, weil bei den stark verkleinerten Ausgaberäumen an der Kasse, schon aus Stressgründen niemand in der Lage ist, die gescannten Preise mit den ausgelobten Preisen zu vergleichen.
    Im Nachhinein, d.h. den Kassenbeleg kontrollieren, die wenigsten die Kassenbelege.
    Und wenn man es dann doch merkt und moniert, was wiederum zu unangenehmen Rückstaus an den Kassenbändern führt, heißt es dann: „Oh, da wurden die Sonderpreise leider noch nicht ins System eingegeben. Tut uns wirklich leid.“
    Jaja, und die Erde ist eine Scheibe!
    So kommt man dann auch zu außerordentlichen Gewinnen.
    Eine weitere Masche ist, in den Propekten Aktionsware auszuloben, welchen dann aber „rein zufällig“ nicht mitgeliefert wurde.
    Der Kunde kauft ja trotzdem so einiges Anderes , wenn er denn schonmal da ist.
    Ein Schelm ist, wer da Böses denkt !!!

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