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Muss die GenoBau GmbH nicht auch Insolvenz anmelden?

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In der letzten Bilanz der nun in Insolvenz befindlichen Vivono Wohnungsgenossenschaft eG findet man einen Hinweis auf die oben genannte Gesellschaft. Da es sich hierbei um eine Tochtergesellschaft der Genossenschaft handelt, könnte das in der Konsequenz möglicherweise bedeuten, dass auch die GenoBau den Gang in die Insolvenz antreten muss…

GenoBau GmbH

Miesbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 45.428,00 85.454,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.904,00 5.655,00
II. Sachanlagen 41.524,00 79.799,00
B. Umlaufvermögen 182.272,85 896.088,44
I. Vorräte 0,00 753.545,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 180.703,27 123.043,42
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.569,58 19.500,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.901,96 23.184,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 282.127,16 282.127,16
Summe Aktiva 514.729,97 1.286.853,60

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 332.127,16 332.127,16
III. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 282.127,16 282.127,16
B. Rückstellungen 20.900,00 13.000,00
C. Verbindlichkeiten 493.529,97 1.273.853,60
D. Rechnungsabgrenzungsposten 300,00 0,00
Summe Passiva 514.729,97 1.286.853,60

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Allgemeine Angaben

Die GenoBau GmbH hat ihren Sitz in Miesbach und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (Reg.Nr. HRB201028).

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung erstellt

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben-erleichterungen der §§ 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch

gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Die Wertansätze in der Bilanz der GenoBau GmbH zum 31.12.2017 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung vorgetragen.

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden – soweit zulässig – über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zeitanteilig linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu 800 EUR werden – sofern angeschafft – unter Maßgabe der zulässigen handelsrechtlichen Vereinfachung im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr sofortiger Abgang unterstellt.

Alternativ wird die ebenfalls zulässige Regelung für bewegliche geringwertige Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als 150 EUR bis 1.000 EUR durch die Einstellung in einen Sammelposten vollzogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear abgeschrieben.

Das Vorratsvermögen wurden mit den Anschaffungs- bzw. einzubeziehenden Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 HGB bewertet.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen auf einen niedrigeren Wertansatz, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von fünf Prozent ausreichend Rechnung getragen worden.

Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind in Höhe ihres Nennwerts

angesetzt.

Ausgaben und Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv bzw. passiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen zum Bilanzstichtag ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind dem Anlagenverzeichnis (§ 284 Abs. 3 HGB) zum Jahresabschluss zu entnehmen. Die größenabhängige Erleichterung nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wurde für Zwecke des Anhangs angewendet. Die Offenlegung erfolgt unter Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 HGB.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Restlaufzeiten bis 1 Jahr:
Forderuengen aus Lieferungen und Leistungen EUR 103.659,53 (Vorjahr: 55.194,47)
Sonstige Vermögensgegenständ EUR 65.966,25 (Vorjahr: 53.368,58)
Restlaufzeiten 1 bis 5 Jahre:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 0,00 (Vorjahr: 0,00)
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 11.077,49 (Vorjahr: 14.480,37)

Eigenkapital

Das Stammkapital von 50.000,00 EUR ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktivische Ausweis „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne dieser hat sich das Mutterunternehmen der Gesellschaft, die Vivono Wohnungsgenossenschaft e.G. durch eine Patronatserklärung verpflichtet, die Gesellschaft finanziell stets so zu stellen, dass sie ihren Verpflichtungen gegenüber Dritten bis zur Höhe von 500.000 EUR bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2020 nachkommen kann.

Zur Verhinderung der rechtlichen Überschuldung der Gesellschaft GmbH tritt das Mutterunternehmen mit seiner Darlehensforderung einschließlich Zinsen und Kosten hinter sämtliche Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der GenoBau GmbH zurück.

Die Geschäftsführung geht entsprechend von der der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte daher nach dem Going-Concern-Prinzip.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Rechts- und Jahresabschlusskosten, die jedoch keiner gesonderten Erläuterung bedürfen.

Verbindlichkeiten

Restlaufzeiten bis 1 Jahr:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 2,99 (Vorjahr: 2,99)
Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen EUR 0,00 (Vorjahr: 782.009,57)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 73.150,86 (Vorjahr: 65.924,34)
Verbindlichkeiten gg. verbunden Unternehmen EUR 349.497,44 (Vorjahr: 301.353,93)
Sonstige Verbindlichkeiten EUR 13.735,84 (Vorjahr: 30.303,81)
Restlaufzeiten 1 bis 5 Jahre:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 57.142,84 (Vorjahr: 94.258,96)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten die Verbindlich-keiten gegenüber Gesellschaftern von 349.497,443 EUR mit einer Zinsvereinbarung von 6%.

Haftungsverhältnisse

Der Geschäftsbereich der Gesellschaft unterliegt den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). In diesem Zusammenhang ist die Gesellschaft zunächst zur Übernahme von Gewährleistungsverpflichtungen für ausgeführte Bauleistungen verpflichtet. Unter Berücksichtigung der einbehaltenen zulässigen Gewährleistungsverpflichtungen von den damit beauftragten ausführenden Unternehmen wird dieser Verpflichtungsaufwand im Rahmen einer möglichen Regress-forderung als eher gering eingestuft, zumal ein darüber hinaus bestehender Regress-anspruch gegenüber dem ehemals ausführenden Unternehmen besteht. Unter Würdigung dieser Aspekte stuft die die Geschäftsführung eine mögliche Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein, so dass eine weitere Berücksichtigung im Rahmen von Gewährleistungsrückstellungen nicht vorgenommen wurde.

Zum Bilanzstichtag weitere nennenswerte Haftungsverhältnisse mit einer nennenswerten Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nach § 251 HGB liegen nach Angaben der Geschäftsführung nicht vor.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, aber für die Beurteilung der Lage des Unternehmens Bedeutung haben, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31.12.2018 bestehen Verpflichtungen aus einem Kfz-Leasingvertrag von insgesamt 24.347,42 EUR Brutto (dav. Restlaufzeit unter einem Jahr: 9.077,88 EUR) und einem ungekündigten Mietvertrag mit einer monatlichen Verpflichtung von 3.149,21 € Brutto.

Arbeitnehmer

Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen durchschnittlich sieben Arbeitnehmer beschäftigt.

Ergebnisverwendung

Der abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag sieht die Abführung von Gewinnen unter Maßgabe von § 301 AktG bzw. die Übernahme von Verlusten vor. Im Geschäftsjahr erfolgte die vollständige Übernahme des Jahresfehlbetrages durch das Mutterunternehmen.

Organe

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Michael Müller.

Das Mutterunternehmen der Gesellschaft ist die Vivono Wohnungsgenossenschaft eG, München mit der ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen wurde.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Miesbach, 29. Mai 2019

gez. Michael Müller (Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.7.2019.

 

Vivono Wohnungsgenossenschaft eG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 733.100,90 943.954,67
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.224,00 3.099,00
II. Sachanlagen 705.876,90 843.919,82
III. Finanzanlagen 25.000,00 96.935,85
B. Umlaufvermögen 1.584.428,41 579.623,51
I. Vorräte 1.260.210,44 44.622,08
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 321.898,77 273.789,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.319,20 261.212,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.399,23 819,48
Summe Aktiva 2.325.928,54 1.524.397,66

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 996.163,99 1.285.087,64
I. Geschäftsguthaben der Mitglieder 1.705.847,15 2.655.439,57
II. Jahresfehlbetrag 709.683,16 1.370.351,93
B. Rückstellungen 96.700,00 88.536,80
C. Verbindlichkeiten 1.233.064,55 150.773,22
Summe Passiva 2.325.928,54 1.524.397,66

Anhang

für das Geschäftsjahr 2018

Allgemeine Angaben

Die Vivono Wohnungsgenossenschaft eG hat ihren Sitz in München und ist eingetragen im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht München (Reg.Nr. GnR 2577).

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Genossenschaftsgesetztes (GenG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung erstellt.

Die Genossenschaft ist eine kleine Genossenschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Es besteht eine nach § 316 HGB abgesonderte Prüfungspflicht nach § 53 GenG. Die größenabhängige Erleichterung nach § 336 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 267a Abs. 1 HGB wurde nicht angewendet.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Genossenschaft nimmt die für kleine Genossenschaften geltenden Angaben-erleichterungen nach §§ 336 bis 339 i.V.m. §§ 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Genossenschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Die Wertansätze in der Bilanz der Vivono Wohnungsgenossenschaft eG zum 31.12.2017 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung vorgetragen.

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden – soweit zulässig – über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zeitanteilig linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu 800 EUR werden – sofern angeschafft – unter Maßgabe der zulässigen handelsrechtlichen Vereinfachung im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr sofortiger Abgang unterstellt.

Alternativ wird die ebenfalls zulässige Regelung für bewegliche geringwertige Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als 150 EUR bis 1.000 EUR durch die Einstellung in einen Sammelposten vollzogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear abgeschrieben.

Die Anteile an dem Tochterunternehmen sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Möglichen Risiken im Bewertungsansatz infolge einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wurden durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die sonstigen Ausleihungen sind als Darlehen beim Umlaufvermögen unter Ansatz des Nennwertes bewertet.

Das Vorratsvermögen wurden mit den Anschaffungs- bzw. einzubeziehenden Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wurde Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen auf einen niedrigeren Wertansatz, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel an Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Geschäftsguthaben sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die geleisteten Einzahlungen wurden in Übereinstimmung mit der von der Genossenschaft geführten Mitgliederliste abgebildet.

Bei Bildung der Rückstellungen zum Bilanzstichtag ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Abschreibungenn des laufenden Geschäftsjahres sind dem Anlagenverzeichnis (§ 284 Abs. 3 HGB) zum Jahresabschluss zu entnehmen. Die größenabhängige Erleichterung nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wurde für Zwecke des Anhangs angewendet. Die Offenlegung erfolgt unter Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 HGB.

Finanzanlagen

Es bestehen Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens, deren Anteile eine Beteiligung in Höhe von 100 % an der Tochterkapitalgesellschaft, der GenoBau GmbH mit Sitz in Miesbach, die in 2012 gegründet wurde, ist. Die Bewertung der aufgewendeten Anschaffungskosten wurde aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung unter Heranziehung der Entwicklung der Ertragslage und des Eigenkapitals in Höhe von 50% des Nennkapitals vorgenommen.

Für die bestehenden Ausleihungen erfolgte die Bewertung als Sonstiger Vermögensgegenstand im Umlaufvermögen.

Umlaufvermögen

In die Bewertung des Vorratsvermögens wurden Zinsen für Fremdkapital, die im Zusammenhang mit der Herstellung von zur Veräußerung bestimmten Vermögensgegenständen stehen, einbezogen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar (Vorjahr):

Restlaufzeiten bis 1 Jahr:

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 5.352,49 (Vorjahr: 5.167,75)

Forderungen gg. verbundene Unternehmen EUR 175.000,00 (Vorjahr: 150.000,00)

Sonstige Vermögensgegenstände EUR 141.546,28 (Vorjahr: 118.621,29)

Die Forderung gegenüber dem Tochterunternehmen, der GenoBau GmbH, wird unter den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Deren Wertansatz unterlag einer Wertberichtigung von insgesamt 174.497,44 EUR. Für diese Forderung ist von der Genossenschaft ein qualifizierter Rangrücktritt erklärt wurden.

In den Forderungen der Genossenschaft sind zum Bilanzstichtag keine Forderungen gegen aktive Mitglieder des Vorstandes oder des Aufsichtsrates enthalten.

Eigenkapital und Ergebnisrücklagen

Die gezeichneten Geschäftsguthaben wurden anhand der von der Genossenschaft geführten Mitgliederlisten ermittelt und nach § 337 HGB dargestellt. Das statuarisch festgelegte Mindestkapital der Genossenschaft mit 70% der eingezahlten Geschäftsanteile unterliegt in seiner Eigenschaft als Genossenschaftskapital der Mindestkapitalregelung des § 8a GenG.

Für die mit Wirkung im laufenden Geschäftsjahr ausgeschiedenen Mitglieder besteht nur ein aufschiebend bedingter Auseinandersetzungsanspruch, solange das fixierte Mindestkapital unterschritten ist. Insoweit stellt dieser gebundene Betrag ein Sonderausweis im Eigenkapital der Genossenschaft als rückzahlbares Geschäftsguthaben in einem Umfang von 73.050,61 EUR dar, solange das Mindestkapital nicht erreicht wird. Eine abzuleitende Nachschusspflicht der Mitglieder zur Kapitalaufbringung, sog. Seriositätsschwelle, besteht hieraus nicht. Bestehende Auszahlungsansprüche aus vorangegangenen Geschäftsjahren bleiben als sonstige Verbindlichkeiten bestehen.

Die Geschäftsführung geht entsprechend von der Fortführung der Unternehmenstätig- keit aus. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte daher nach dem Going-Concern-Prinzip.

Die Einstellung in die Ergebnisrücklagen konnte mangelnder Jahresüberschüsse der Genossenschaft nicht vollzogen werden.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Vermittlungsprovisionen, Jahresabschlusskosten und Rechtskosten sowie Prüfungskosten nach § 53 GenG.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt dar (Vorjahr):

Restlaufzeiten bis 1 Jahr:

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 1.159.083,34 (Vorjahr: 0,00)

Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen EUR 0,00 (Vorjahr: 42.679,62)

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 4.254,04 (Vorjahr: 795,33)

Sonstige Verbindlichkeiten EUR 69.727,17 (Vorjahr: 107.298,27)

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht.

Verbindlichkeiten mit einem Gesamtbetrag von 1.158.161,05 EUR wurden zugunsten der Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee eG durch Eintragung einer vollstreckbaren Grundschuld (iHv 915 T€) sowie der Verpfändung von Guthabenforderungen des eigenen Kreditinstitutes besichert.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber ausgeschiedener Mitglieder in Höhe von 61.473,43 EUR enthalten, die nicht der statuarischen Mindestkapitalregelung des 8a GenG unterlagen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag nennenswerte Haftungsverhältnisse mit einer Wahrscheinlichkeit der

Inanspruchnahme nach § 251 HGB lagen nicht vor.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, aber für die Beurteilung der Lage des Unternehmens Bedeutung haben, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Gewinn und Verlustrechnung

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind einzelne Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung enthalten, die einem üblichen Geschäftsanfall entgegenstehen:

Abschreibungen auf Forderungen

gegenüber verbunden Unternehmen 23.143,51 EUR (Wertberichtigung Forderung)

Verluste aus Wertminderungen

zu sonstigen Forderungen 92.768,55 EUR (Wertberichtigung Forderung)

Aufwendungen aus der Verlustübernahme

(gem. Ergebnisabführungsvertrag) 347.180,12 EUR (Verlustübernahme der GenoBau GmbH)

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die GenoBau GmbH, ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Genossenschaft, ist formal überschuldet. Die Genossenschaft hat sich mit der Abgabe einer Patronatserklärung vom 09.01.2013 verpflichtet, die Gesellschaft finanziell stets so zu stellen, dass sie ihren Verpflichtungen gegenüber Dritten bis zur Höhe von 500.000 EUR, befristet bis zum 31.12.2020, nachkommen kann.

Am 12.05.2015 hat die Genossenschaft mit der selbiger Gesellschaft, der GenoBau GmbH, einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Der Vertrag trat zum 01.01.2015 auf unbestimmte Zeit in Kraft. Eine Kündigung des Vertrages kann zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen, erstmals zum 31.12.2019.

Der Ergebnisabführungsvertrag sieht die Abführung der Gewinne und Übernahme eventueller Verluste der GenoBau GmbH mit der Genossenschaft vor. Allerdings sind bis zum Ausgleich der vorgetragenen Verluste bei der GenoBau GmbH keine Gewinne an die Genossenschaft abzuführen.

Mitgliederbewegung der Genossenschaft

Der Mitgliederbestand von 800 aktiven Mitgliedern zu Beginn des Geschäftsjahres hat sich um 66 Mitglieder auf 734 aktive Mitglieder zum Ende des Geschäftsjahres vermindert. Es trat ein neues Mitglied der Genossenschaft bei. Im Berichtszeitraum haben 76 Mitglieder ihre Mitgliedschaft gekündigt. Mit Ablauf des 31.12.2018 scheiden 84 Mitglieder aus der Genossenschaft aus. Die eingezahlten Geschäftsguthaben der aktiven Mitglieder haben sich um 949.592,42 EUR auf 1.705.847,15 EUR vermindert (2017: 2.655.439,57 EUR). Das eingezahlte Geschäftsguthaben der verbleibenden einschließlich der im Berichtszeitraum ausgesprochenen gekündigten Mitglieder beträgt 1.407.835,74 EUR (2017: 2.497.327,67 EUR). Bei den im laufenden Geschäftsjahr ausgeschiedenen 67 Mitgliedern ist ein Sonderausweis im Eigenkapital der Genossenschaft als rückzahlbares Geschäftsguthaben in einem Umfang von 73.050,61 EUR ausgewiesen, solange das Mindestkapital nicht erreicht wird.

Laut Satzung der Genossenschaft besteht für die Mitglieder keine Nachschusspflicht.

Arbeitnehmer

Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen durchschnittlich fünf Arbeitnehmer beschäftigt.

Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes

Die Genossenschaft ist seit 2016 Mitglied im

DEGP

Deutsch-Europäischer Genossenschaft- und Prüfungsverband e.V.

Wasserstadt 16-18

06844 Dessau-Roßlau

Organe

Als Vorstand der Genossenschaft waren im Berichtszeitraum bestellt:

Herr Michael Müller, Nandlstadt (Vorstandsvorsitzender),

mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter

eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Herr Sven Meier, Miesbach (stellvertretender Vorstandsvorsitzender).

Der Aufsichtsrat bestand im Berichtszeitraum aus:

Frau Susanne Woski, Fischbachau (Aufsichtsratsvorsitzende, bis August 2018),

Frau Christian Kolb, Nandlstadt (Aufsichtsratsvorsitzender, ab Dezember 2018),

Herr Lars Meier, Michelbach,

Herr Thomas Hartmann, Kottmar.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 337 Abs. 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff, 336 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Miesbach, 27. Mai 2019

gez. Michael Müller (Vorstand) gez. Sven Meier (Vorstand)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.7.2019.

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