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Markus Goller von der KBW AG aus der Schweiz und seine Reaktion auf unsere Artikel

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Nun, zuerst einmal möchten wir Ihnen danken, dass Sie sich immer wieder mal Zeit nehmen, auf unsere Artikel zu reagieren. Es überrascht uns schon sehr, dass Sie Ihre wertvolle Zeit für uns opfern, die wir doch aus Ihrer Sicht so unwichtig sind und auch nicht „den Anschein einer seriösen Presse“ vermitteln. Kennen Sie denn in diesem Zusammenhang das deutsche Sprichwort „Betroffene Hunde bellen“? Das kam mir so spontan in den Sinn, als ich Ihren Artikel gelesen habe.

Sei’s drum. Dass Sie sich und Ihrem Unternehmen damit einen Gefallen getan haben, bezweifle ich. Indem Sie unwahre diskreditierende Gerüchte wiederholen, zeigen Sie letztlich nur Ihr wahres Ich und dass Sie nicht zu sachlicher Kritik fähig sind. Wenn Sie uns kennen würden, wüssten Sie auch, dass wir den Unternehmen immer Gelegenheit zu Stellungnahmen geben. Wenn sich dadurch unsere Einschätzung ändert, passen wir auch unsere Artikel mit den entsprechenden Erkenntnissen an oder nehmen sie komplett aus dem Netz. Wir sind lernfähig!

Interessant erscheint uns in diesem Zusammenhang, dass Sie behaupten, dass wir Sie zu uns zu einem Gespräch eingeladen hätten. Natürlich lehnen wir ein Gespräch nicht ab (siehe das gerade Geschriebene), aber Fakt ist, dass man uns mit diesem Wunsch herantrat! Wir fragen uns in der Redaktion nun diesbezüglich, wie Sie die Geschäftsinteressen vernünftig nach außen kommunizieren können, wenn Sie Ihre Interna nicht zu kennen scheinen?

Und bitte nehmen Sie es uns nicht übel, wenn wir nicht auf alle Ihre textlichen Ergüsse hier eingehen können. Wir nehmen Derartiges immerhin so ernst, dass Sie sich nun mit unserem Rechtsanwalt auseindersetzen können. Diese Möglichkeit steht Ihnen natürlich auch offen – und darauf weisen wir Sie ganz direkt hin! Wenn Sie Probleme mit unseren Texten haben, können wir uns notfalls gerne vor Gericht darüber unterhalten; wir haben eine ladungsfähige Adresse, die Sie bei uns im Impressum finden. Dass diese Ihnen bekannt ist, haben Sie ja aber schon ausreichend in ihren Beiträgen gezeigt…

Und ein kleiner Hinweis vorab: Schauen Sie sich bitte noch einmal genau Ihren Artikel, ob da nicht möglicherweise auch eine Rechtsverletzung enthalten ist, die strafrechtliche Relevanz auch in der Schweiz haben könnte. Fassen Sie das als kleinen Tipp unsererseits auf.

Und nun wünschen wir Ihnen noch einen schönen Tag und sind gespannt auf Ihre nächsten Beiträge!

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