Start Allgemein Klage vor dem Verwaltungsgericht der BWF-Stiftung ruht

Klage vor dem Verwaltungsgericht der BWF-Stiftung ruht

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Die BWF-Stiftung, ein Berliner Unternehmen, welches als unselbstständige Stiftung in Trägerschaft des BDT e.V., also eines Vereines, firmierte, wurde im Februar 2015 amtlich geschlossen. Bei einem Polizeieinsatz stellte sich heraus, dass weite Teile des Goldes nicht echt waren, sondern die nicht edlen Metalle einfach mit einem Goldüberzug versehen waren. Ein blutiges Insolvenzverfahren folgte, welches für die über 6.000 Gläubiger bisher sehr unerfreulich erfolgt. Es sind bisher keine Abschlagszahlungen durch den Insolvenzverwalter vorgenommen worden, und die Informationen sind dürftig. Nach Ansicht von Insidern sind Vermögenswerte von ungefähr 20 Millionen € gesichert worden.

Die BWF-Stiftung hatte noch gegen den Untersagungsbescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Widerspruch eingelegt und Klage erhoben. Diese Klage, die zur Klärung einer wichtigen Rechtsfrage rund um den Goldhandel und Renditeversprechen Aufklärung bringen sollte, ruht leider vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt. Die Pressestelle des Verwaltungsgerichtes Frankfurt gab bekannt, dass die Klage gemäß § 240 ZPO i.V.m. der Verwaltungsgerichtsordnung unterbrochen sei, bis das Verfahren beendet sei oder der Insolvenzverwalter diese aufnehmen würde. Das ist offensichtlich nicht geschehen.

Die inzwischen vor dem LG Berlin verurteilten Haupttäter verbüßen langjährige Freiheitsstrafen. Die Revision hatte der BGH abgelehnt.

Alles in allem ein sehr unbefriedigender Verfahrensstand für die Gläubiger der insolventen Gesellschaft, zumal noch nicht einmal jetzt geklärt werden konnte, ob diese Gesellschaft nun aus rechtlichen Gründen korrekt geschlossen worden ist.

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