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FMA verhängt Sanktion gegen die Wolford AG wegen Verstoß gegen die MAR (Verordnung (EU) 596/2014)

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Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen die Wolford AG als juristische Person wegen einer verspäteten Ad-Hoc Meldung mittels Straferkenntnis (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG ) eine Geldstrafe von EUR 60.000,- verhängt hat. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

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