Start Allgemein AVG Alters Vorsorgegenossenschaft – Was ist jetzt mit der Auflösung?

AVG Alters Vorsorgegenossenschaft – Was ist jetzt mit der Auflösung?

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Jahrelang agierten die Herren Klein und Lechtenfeld als Dreamteam, begleitet von dem Privatier Zenke, der als Mitgliederbetreuer seine Finger im Spiel hatte. Lechtenfeld und Klein hatten in Potsdam in einer schicken Villa ihre Altervorsorgegenossenschaft etabliert und gepflegt. Der Name der Genossenschaft ist schon irreführend genug: Altersvorsorge. Darunter stellt man sich eine seriöse und vorsichtige Geldanlagepolitik vor.

Dezent und unterhalb der Wahrnehmung der Öffentlichkeit wurden viele Gelder gesammelt. Doch dann wurde die Beerdigung der Gesellschaft beschlossen und im Bundesanzeiger eingetragen:

AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG.

Menzelstraße 14, 14467 Potsdam

Bekanntmachung

Die Generalversammlung vom 24.08.2018 hat die Auflösung unserer Genossenschaft per sofort beschlossen. Liquidatoren sind die Unterzeichner. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Genossenschaft anzumelden.

Andreas Lechtenfeld, Ilona Klein

Die Liquidatoren

Quelle: Bundesanzeiger

Im Sommer 2018 bekamen die Herren plötzlich kalte Füße und suchten einen Ausweg. Anfänglich noch im Einklang, herrscht jetzt Streit zwischen Lechtenfeld und Klein, woraufhin der Liquidator Lechtenfeld zugunsten von Dieter Lehmann abgesetzt wurde. Lechtenfeld soll nun „beleidigt“ in seinem Reihenhäuschen in Potsdam hocken.

AVG eG i.L.
Menzelstr. 14
14467 Potsdam

Fon : +49-331-701-7777
Fax : +49-331-701-7788
Mail: info@avgeg.de

Liquidatoren
Dieter Lehmann
65510 Idstein-Walsdorf
dieter.lehmann@avgeg.de

Ilona Klein
14482 Potsdam
ilona.klein@avgeg.de
Rechtshinweise
Sitz der Gesellschaft: Potsdam
Registergericht: Amtsgericht Potsdam
Registernummer: GnR 425 P

Aufsichtsratsvorsitzender
Dipl.-Kfm. J. H. Klein
14482 Potsdam
james.klein@avgeg.de

Hinweisgeber haben der Redaktion mitgeteilt, dass die Gesellschaftsversammlungen rund um die Liquidation chaotisch und kontrovers gelaufen seien. Genossenschaften sind per sé aber in Mitgliederhand, was bedeutet, dass 10% der Mitglieder gemäß § 83 Genossenschaftsgesetz jetzt beim Gericht in Potsdam beantragen können, einen anderen Liquidator einzusetzen.

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