Eine Beteiligung an einer Genossenschaft ist natürlich auch eine Kapitalanlage. In die o.g. Genossenschaft wurden wohl unserer Schätzung nach etwas über 20 Millionen Euro eingezahlt, wenn man sich die 2016-Bilanz anschaut und dann noch die Jahre 2017 und 2018 „hinzukalkuliert“. Jetzt müssten ja genau diese Gelder an die AVG eG-Mitglieder durch den Liquidator zurückgezahlt werden. Es dürfte dann hier aber nicht so einfach werden, das Auseinandersetzungsguthaben auszurechnen, da es unserer Kenntnis nach auch Einmaleinzahler und Ratensparer gab.
Wir beziehen uns hierbei auf eine E-Mail, die uns zugesandt wurde:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
zuständigkeitshalber wurde mir Ihre EMail vom 5.9. zur Kenntnis gegeben. Es ist richtig, dass die Generalversammlung der AVG eG die Auflösung beschlossen hat. Diese Auflösung erfolgte jedoch nicht aus wirtschaftlichen Gründen. Die Mitglieder haben somit aus heutiger Sicht keine Nachteile und keinen Schaden zu befürchten.
Es ist nicht richtig, dass Mitglieder aufgefordert wurden, „Gelder für die Liquidation einzuzahlen“. Vielmehr handelt es sich ausschließlich um fällige Einzahlungen auf noch nicht voll eingezahlte Geschäftsanteile.
Eine Nachschußpflicht sieht die Satzung der AVG nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
James H. Klein
AR-Vorsitzender“
Was wir hierbei jedoch nicht so richtig verstehen, ist, weshalb momentan nur die „rückständigen“ Raten laut Herrn Klein eingefordert werden? Zudem stellt sich natürlich auch die Frage, was mit den ganzen Gewinnen geschehen ist, die die Genossenschaft in den letzten Jahren erwirtschaftet hat? Legt man die Ausführungen von Tim Zenke zu Grunde, dann reden wir doch hier über richtig viel Geld. An den angeblich reichlich erzielten Gewinnen sollten die Genossen ja auch innerhalb der Liquidation angemessen teilhaben.
Wenn zudem die Genossenschaft so erfolgreich war, aber nicht aus wirtschaftlichen Gründen liquidiert wird, weshalb erfolgt dann die Liquidation? Es erscheint doch wenig intelligent, eine erfolgreiche Genossenschaft aufzulösen. Und was geschieht mit dem „Expressrenten-Modell“? Möglicherweise gab es aber hinsichtlich des Geschäftsmodells aufsichtsrechtliche Diskussionen und die Befürchtung, dass es vielleicht als Einlagegeschäft gesehen worden sein könnte.
AVG Altersvorsorgegenossenschaft eG
Potsdam
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
BILANZ
AKTIVA
EUR |
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
402.284,56 |
319.357,01 |
|
B. Anlagevermögen |
|||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
8.323.755,00 |
6.019.755,00 |
|
C. Umlaufvermögen |
|||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
9.661.686,38 |
7.040.686,38 |
|
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
282.588,60 |
9.944.274,98 |
442.548,66 |
D. Rechnungsabgrenzungsposten |
1.040,00 |
1.040,00 |
|
Summe Aktiva |
18.671.354,54 |
13.823.387,05 |
PASSIVA
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
A. Eigenkapital | ||
I. Gezeichnetes Kapital |
17.457.000,00 |
12.691.500,00 |
II. Kapitalrücklage |
365.224,78 |
282.723,90 |
III. Gewinnrücklagen |
109.462,80 |
77.701,35 |
IV. Jahresüberschuss |
669.009,63 |
635.229,01 |
V. Vortrag auf neue Rechnung |
19.317,08 |
5.321,91 |
B. Rückstellungen |
40.708,15 |
111.638,78 |
C. Verbindlichkeiten |
10.632,10 |
19.272,10 |
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 10.632,10 (EUR 19.272,10) |
||
Summe Passiva |
18.671.354,54 |
13.823.387,05 |
ANHANG
I. Besondere Anhangsangaben i.S.v. § 338 HGB für eingetragene Genossenschaften
1. Stand der Genossenschaftsmitglieder (§ 338 Abs. 1 Satz 1 HGB) und des Geschäftsguthabens (§ 338 Abs. 1 Satz 2 HGB)
Stand der Genossenschaftsmitglieder zum Schluss des Geschäftsjahres 2016:
Im laufenden Geschäftsjahr sind 172 Genossen eingetreten.
Bereinigt um 18 Austritte und 1 Ausschluss verbleiben zum 31.12.2016 741 Genossenschaftsmitglieder.
2 Mitglieder haben ihre Anteile auf andere Mitglieder übertragen.
Gesamtbetrag des Geschäftsguthabens zum Schluss des Geschäftsjahres: 17.457 TEUR, davon wurden im laufenden Geschäftsjahr 5.367 Geschäftsanteile zu je 1.000 EUR neu gezeichnet.
2. Zuständiger Prüfverband (§ 338 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfverbandes lautet wie folgt:
Potsdamer Prüfungsverband e.V.
Potsdamer Str. 109 a
14974 Ludwigsfelde
3. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates (§ 338 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
Im Berichtszeitraum gehörten folgende Mitglieder zum Vorstand:
Herr Andreas Lechtenfeld Frau Ilona Klein |
Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied |
Im Berichtszeitraum gehörten folgende Mitglieder zum Aufsichtsrat:
Herr James H. Klein Herr Johannes K. Sauer Herr Thomas Schneider |
Aufsichtsratsvorsitzender Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Aufsichtsratsmitglied |
4. Forderungen gegen Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrates (§ 338 Abs. 3 HGB)
Forderungen der Genossenschaft gegen Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates bestehen in Höhe des zu zahlenden Geschäftsanteils und des Eintrittsgeldes wie folgt:
Vorstand Aufsichtsrat |
EUR 0,00 EUR 0,00 |
II. Angaben zu den allgemeinen formbezogenen Vorschriften
1. Gliederungsabweichungen (§ 265 Abs. 1 HGB)
Abweichungen in der Form und Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnungen haben sich nicht ergeben.
2. Vergleichswerte des Vorjahrs (§ 265 Abs. 2 HGB)
Die Vorjahresbeträge sind in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar.
3. Gliederungsbesonderheiten anderer Geschäftszweige (§ 265 Abs. 4 HGB)
Mangels mehrerer Geschäftszweige war eine Ergänzung des Jahresabschlusses hinsichtlich einer abweichend vorgeschriebenen Gliederung entbehrlich.
4. Umschreibung der Größenklassen (§ 267 HGB)
Bei der Genossenschaft handelt es sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß HGB § 267 Abs. 2.
III. Angaben zur Erläuterung der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
a) Ausstehende Einlagen auf das Geschäftsguthaben
Die rückständigen fälligen Einzahlungen auf die Geschäftsanteile wurden mit dem Nennbetrag bewertet.
b) Umlaufvermögen
Sonstiges Umlaufvermögen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und aus Eintrittsgeldern sind zum Nennwert bilanziert.
c) Rückstellungen
Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein wird.
2. Sonstige Angaben (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 – 5 HGB)
Pflichtangaben über die in § 284 Abs. 2 Nr. 2 – 5 bestimmten Umstände sind nicht zu treffen.
3. Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
IV. Sonstige Pflichtangaben i.S.v. § 285 HGB
1. Verbindlichkeiten (§285 Nr. 1a HGB)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, die hier anzuführen wären, bestehen nicht.
2. Pfandrechte u.ä. (§ 285 Nr. 1b HGB)
Pfandrechte u.ä. bestehen nicht.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB)
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die hier anzuführen wären, bestehen nicht.
4. Belastung des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und des außerordentlichen Ergebnisses durch Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 285 Nr. 6 HGB)
Die im Berichtszeitraum eingetretene Körperschafts- und Gewerbesteuerbelastung beläuft sich auf EUR 345.494,41.
5. Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
Zum Bilanzstichtag sind keine beschäftigten Arbeitnehmer.
6. Angaben über Beteiligungen mit mehr als dem fünften Teil der Anteile (§ 285 Nr. 11 HGB)
Beteiligungen, die hier anzuführen wären, bestehen nicht.
7. Name und Sitz des Mutterunternehmens (§ 285 Nr. 14 HGB)
Konzernrechtliche Verhältnisse, die zur Angabepflicht des Namens und des Sitzes des Mutterunternehmens führen würden, bestehen nicht.
8. Sonstige Angaben
Die Genossenschaft, mit Sitz in Potsdam, ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Potsdam unter der Registriernummer GnR 425 P eingetragen. Der Tag der ersten Eintragung ist der 12.08.2002 im Genossenschaftsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg unter der Registriernummer GnR 595 B.
Das Statut ist errichtet am 12.07.2001, zuletzt geändert am 29.06.2012. Die letzte Änderung vom 29.06.2012 wurde am 21.08.2012 im Handelsregister eingetragen.
Mit Beschluss der Generalversammlung vom 24.06.2016 wurde die Verwendung des Bilanzgewinns 2015 beschlossen, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wurde Entlastung erteilt.
Gemäß § 30 Ziff. 2 der Satzung wurde die gesetzliche Rücklage in 2016 auf der Basis des Jahresüberschusses 2015 um 31.761,45 EUR erhöht.
Der Ausweis der gesetzlichen Rücklage betrifft:
Zuführung 2007 Zuführung 2008 Zuführung 2009 Zuführung 2010 Zuführung 2011 Zuführung 2012 Zuführung 2013 Zuführung 2014 Zuführung 2015 Zuführung 2016 __ Stand 31.12.16 |
725,97 EUR 1.150,19 EUR 1.407,02 EUR 1.228,70 EUR 4.365,11 EUR 12.481,66 EUR 18.379,55 EUR 15.775,49 EUR 22.187,66 EUR 31.761,45 EUR ________________ 109.462,80 EUR. |
Potsdam, den 30. Juni 2017
Andreas Lechtenfeld (Vorstand), Ilona Klein (Vorstand)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2017
Und wieder fragt man sich: Wer steigt bei sowas ein bzw. welcher Makler ist so blind (oder skrupellos), dass er sowas empfiehlt. Laut … nennen wir es mal „Prospekt“ jahrelang 20% Rendite pro Jahr und das ohne jede Schwankung. Wer sich ein bisschen auskennt, weiß, dass es sowas nicht gibt.