Start Verbraucherschutz AXA Unfall-Kombirente – Ist die Kündigung seitens AXA rechtens?

AXA Unfall-Kombirente – Ist die Kündigung seitens AXA rechtens?

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Mit einem Ende Juni verschickten Schreiben informierte der Versicherer Axa Tausende Kunden darüber, dass er die lebenslangen Renten seiner Unfall-Kombirente nicht mehr bedienen könne und daher gezwungen sei, die bestehenden Verträge in Existenzschutzversicherungen umzuwandeln. Wer nicht bis zum 15. August einwillige, müsse mit der Kündigung seines Vertrags rechnen. Eigenen Angaben zufolge hat die Axa die Frist mittlerweile bis zum 15. März 2019 verlängert. Umgestellt werden sollen Verträge, die zwischen 2006 und 2010 bei der Axa abgeschlossen wurden.

Viele Verbraucher haben sich in den letzten Wochen bei uns gemeldet. Wir raten, die Zeit bis zum Ablauf der Frist am 15. März 2019 zu nutzen, um den eigenen Versicherungsschutz in Ruhe zu überdenken, nach einem besseren Angebot Ausschau zu halten und beim Versicherer Widerspruch gegen die angedrohte Kündigung einzulegen. Wir sind nämlich der Auffassung, dass die Axa ihre laufenden Unfall-Kombirentenverträge überhaupt nicht ordentlich kündigen darf.

Wenn Sie sich bei der Axa bereits zurückgemeldet haben, weil die ursprüngliche Frist der 15. August war, sollten Sie nachfragen, ob die spätere Frist – also der 15. März 2019 – auch für Sie gilt und Sie eine möglicherweise übereilte Entscheidung nochmals revidieren können.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

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