Start Allgemein Change.org PBC

Change.org PBC

760

Change.org

NetzDG Bericht 1. Halbjahr 2018


Der folgende Bericht enthält Informationen gemäß der Berichtspflicht (§ 2) des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) und beinhaltet unter anderem Informationen zu den Beschwerdemöglichkeiten, dem Umgang mit Beschwerden und der Zahl der Beschwerden gemäß dieser Berichtspflicht. Der Bericht enthält keine Angaben zu Beschwerden über rechtswidrige Inhalte, die nicht in § 1 Absatz 3 NetzDG aufgeführt sind, und ebenso keine Angaben zu anderen Beschwerden, die bei Change.org eingehen.

Inhalt

1. Einleitung

2. Beschwerdemöglichkeiten

3. Organisation des Beschwerdemanagements

3.1. Mechanismen des Beschwerdemanagements

3.2. Entscheidungskriterien für die Löschung von rechtswidrigen Inhalten

3.3. Personelle Ausstattung

3.4. Relevante externe Stellen im Beschwerdemanagement

4. Zahlen zum Beschwerdemanagement im Berichtszeitraum

4.1. Beschwerden nach Beschwerdeführer

4.2. Konsultation externer Stellen

4.3. Bearbeitung von Beschwerden

4.4. Bearbeitungszeit

1.

Einleitung

Change.org ist die weltweit größte Kampagnenplattform. Sie ermöglicht Menschen, die Welt im positiven Sinne zu verändern. Derzeit nutzen mehr als 5 Millionen Menschen in Deutschland die Plattform und verändern so Kampagne für Kampagne ihr Umfeld – lokal, national und global. Unsere Mission ist Beteiligung. Wir geben Menschen die Möglichkeit, Haltung zu beziehen zu den Themen, die ihnen wichtig sind und helfen ihnen, für positiven gesellschaftlichen Wandel zu mobilisieren.

Change.org ist eine weltweit agierende Plattform für Online-Aktivismus. Sie wird von Change.org PBC mit Hauptsitz in San Francisco betrieben und hat lokale Teams in 18 Ländern. Auf Change.org starten Menschen weltweit Kampagnen, mobilisieren Unterstützer*innen und arbeiten mit Entscheidungsträger*innen zusammen, um gemeinsam Lösungen zu finden. Mit mehr als 225 Millionen Nutzer*innen ist Change.org die größte Petitionsplattform der Welt. In dieser Eigenschaft erstattet Change.org PBC diesen Bericht. Change.org PBC ist ein Sozialunternehmen, genauer gesagt eine Public Benefit Corporation (PBC) und zertifiziert als Benefit Corporation (B Corp) – hierdurch wird das positive gesellschaftliche Wirken belegt und in den Statuten verankert.

In Deutschland ist Change.org seit 2016 über den unabhängigen, gemeinnützigen Verein – Change.org e.V. – mit Sitz in Berlin organisiert, der über eine Lizenzvereinbarung mit dem internationalen Sozialunternehmen Change.org PBC verbunden ist. Der Zustellungsbevollmächtigte für Deutschland wird im Impressum von Change.org e.V. genannt.

Change.org e.V. finanziert sich vor allem über Spenden und Förderbeiträge. Die Organisation agiert in parteipolitisch neutraler Weise auf der Grundlage der Normen und Vorstellungen einer rechtsstaatlichen Demokratie. Der Vereinszweck ist die Förderung des demokratischen Staatswesens.

Mehr Information zu der Arbeit von Change.org e.V. finden Sie im aktuellen Jahresbericht, der auf der Webseite zum Download zur Verfügung steht.

2.

Beschwerdemöglichkeiten

Die Nutzung der Plattform Change.org (im Folgenden auch „die Plattform“) wird durch die Nutzungsbedingungen, die Datenschutzrichtlinie sowie die Community-Richtlinien geregelt.

Die Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Verantwortlichkeiten, die mit unserer Plattform und unseren Services verbunden sind. In unserer Datenschutzrichtlinie wird bestimmt, wie Change.org Informationen über Nutzer*innen erhält und diese genutzt werden, mit wem wir diese teilen und wie Nutzer*innen ihre Datenschutzeinstellungen kontrollieren können. Dies erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Community-Richtlinien stellen gemeinsam mit unseren Nutzungsbedingungen die Nutzungsregeln für die Verwendung der Plattform dar. In diesen Community-Richtlinien weisen wir unter anderem auf Verhalten hin, das auf der Plattform nicht akzeptiert wird und das zum Entfernen von Inhalten und zu Einschränkungen von Benutzerkonten führen kann. Dazu gehören jegliche Gesetzesverstöße, wie zum Beispiel Hassreden und diskriminierende Aussagen, Aufrufe zu Gewalt oder die Verletzung der Privatsphäre von Personen, sowohl in Petitionen als auch im Rahmen der Nutzung auf Change.org vorgehaltenen Kommentarfunktionen. Unsere Community-Richtlinien entsprechen damit vollständig den Voraussetzungen des NetzDG und reflektieren insbesondere die dort aufgeführten Tatbestände. Darüber hinaus befassen sich die Richtlinien nicht nur mit rechtswidrigen Inhalten, sondern definieren die unserer Ansicht nach guten und demokratische Verhaltensweisen. Diese sind die Grundlage unserer Arbeit und wurden daher gleichfalls zur Grundlage der Nutzung der Plattform gemacht haben. Alle Richtlinien, die die Nutzung der Plattform regeln, sind für die Nutzer*innen über Links am Ende jeder Seite von Change.org zu erreichen.

Verstöße im Sinne des NetzDG aber auch Verstöße gegen unsere Community-Richtlinien können von Nutzer*innen an verschiedenen Stellen auf der Plattform gemeldet werden. Wir fordern unsere Nutzer*innen auch explizit auf, Probleme jeglicher Art sowie Verstöße gegen unsere Community-Richtlinien umgehend bei uns zu melden. Sollten Nutzer*innen auf eine akute Notsituation stoßen, zum Beispiel wenn sie den Eindruck haben, dass eine Person in Gefahr ist, dann fordern wir sie ausdrücklich dazu auf, nicht nur uns zu kontaktieren, sondern sich auch mit den örtlich zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen.

Die Beschwerdemöglichkeiten sind im Einzelnen:

Am Ende jeder Petitionsseite und hinter jedem Kommentar zu einer Petition besteht für Nutzer*innen die Möglichkeit einen Verstoß direkt zu melden. Dafür ist keine Registrierung auf der Plattform notwendig. Damit können alle Nutzer*innen – egal ob registriert oder nicht – direkt Verstöße melden.

Beispiel einer Petitionsseite:

Meldemöglichkeit am Ende der Petitionsseite (Kommentar oder Petition melden):

Pop-Up-Formular für registrierte Nutzer*innen:

Pop-Up-Fenster mit Link für nicht registrierte Nutzer*innen:

Darüber hinaus ist das Beschwerdeformular über das Help Center und über das Impressum zu erreichen. Das Help Center kann direkt über

https://help.change.org/s/?language=de

aufgerufen werden.

Das Beschwerdeformular ermöglicht Nutzer*innen durch die Auswahl entsprechender Kategorien explizit Beschwerden im Sinne des NetzDG einzureichen.

Außerdem können Nutzer*innen Beschwerden auch postalisch unter Change.org PBC, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin einreichen. Diese Adresse ist im Impressum auf Change.org zu finden. Dort ist auch der Zustellungsbevollmächtigte für Zustellungen in Verfahren bzw. Gerichtsverfahren vor deutschen Gerichten nach § 5 Absatz 1 NetzDG aufgeführt.

Sollten Petitionsstarter*innen selber auf der Seite der von ihnen erstellten Petition Kommentare entdecken, die sie für unangemessen halten, können sie diese Kommentare auf der Seite direkt selber löschen, ganz unabhängig von unserem Beschwerdemanagement. Das liegt im Rahmen der redaktionellen Freiheit, die wir den Petitionsstarter*innen einräumen.

3.

Organisation des Beschwerdemanagements

3.1.

Mechanismen des Beschwerdemanagements

Unabhängig davon, über welchen Weg eine Beschwerde bei Change.org eingereicht wird, erfolgt die direkte Bearbeitung des Falles durch das deutsche User-Support-Team in Berlin.

Um die zügige Löschung rechtswidriger Inhalte zu gewährleisten, werden Beschwerden intern unterschieden zwischen Beschwerden im Sinne des NetzDG und Beschwerden im Sinne unserer eigenen Community-Richtlinien. Grundsätzlich bemüht sich Change.org sämtliche Beschwerden schnellstmöglich zu bearbeiten. Bei einem hohen Beschwerdeaufkommen, kann es allerdings im Einzelfall zu Priorisierungen kommen. Dabei werden Beschwerden nach dem NetzDG vorrangig bearbeitet. Entsprechend erfolgt bei jeder eingehenden Beschwerde eine Einordnung, um was für einen Verstoß es sich handelt. Diese Klassifizierung erfolgt in erster Linie über die in dem Beschwerdeformular ausgewählte Kategorien. Da es allerdings auch passieren kann, dass Nutzer*innen eine fehlerhafte Einordnung vorgenommen haben, wird jede eingehende Beschwerde durch das Team gesichtet und gegebenenfalls dem Beschwerdegegenstand entsprechend korrekt eingeordnet. In jedem Fall wird der Beschwerdegegenstand individuell überprüft und anhand der Kriterien analysiert und beurteilt.

Change.org unterscheidet bei rechtswidrigen Inhalten und bei Verstößen gegen die Community-Richtlinien nicht zwischen Löschung und Sperrung von Inhalten. Petitionen oder Kommentare auf einer Petitionsseite, die rechtswidrige Inhalte enthalten oder auf anderer Weise gegen unsere eigenen Community-Richtlinien verstoßen, werden nach einer sorgfältigen Prüfung von der Seite umgehend gelöscht. Der Inhalt wird allerdings zu Beweiszwecken gemäß §3 Absatz 2 Nummer 4 NetzDG gesichert und zu diesem Zweck gespeichert. Bei Verstößen, die nicht eindeutig sind, werden weitere Schritte eingeleitet. Diese reichen von internen Besprechungen innerhalb des deutschen Teams über weitere Absprachen mit dem globalen Policy Team bis hin zur Einbeziehung externer rechtlicher Beratung. Gegebenenfalls werden die betroffenen Nutzer*innen um eine Stellungnahme gebeten, wenn es Unklarheiten über den Beschwerdegrund oder über Tatsachenbehauptungen gibt.

Bei allen gemeldeten Verstößen, sowohl bei Kommentaren als auch bei Petitionen, wird nach der Überprüfung der oder die Beschwerdeführer*in per E-Mail über die Entscheidung, das weitere Vorgehen und die Begründung hierfür informiert. Sollte eine Petition rechtswidrige Inhalte enthalten oder gegen die Community-Richtlinien verstoßen, wird der oder die Petitionsstarter*in ebenfalls über die Löschung der Petition informiert. Wenn Nutzer*innen im Sinne des NetzDG rechtswidrige Inhalte verbreiten oder gegen unsere Community-Richtlinien verstoßen, sperrt Change.org das entsprechende Nutzerkonto und weist den oder die Nutzer*in auf das Fehlverhalten und die entsprechenden Konsequenzen hin.

3.2.

Entscheidungskriterien für die Löschung von rechtswidrigen Inhalten

Change.org hatte bereits vor der Einführung des NetzDG einen umfangreichen Kriterienkatalog erarbeitet, der auf Basis unserer Community-Richtlinien und auf Basis der in den jeweiligen Ländern geltenden Rechtslage Kriterien für die Löschung von Inhalten und das Sperren von Nutzerkonten enthält. Dieser Kriterienkatalog wird kontinuierlich erweitert und angepasst. Im Zuge der Einführung des NetzDG wurde zusätzlich ein spezifischer Kriterienkatalog durch die Anwaltskanzlei Morrison Foerster erarbeitet, der alle aufgeführten Tatbestände nach § 1 Absatz 3 NetzDG umfasst. Alle mit Beschwerden nach dem NetzDG befassten Mitarbeiter*innen wurden in der Anwendung dieser Kriterien geschult. Der Kriterienkatalog wird laufend durch Beispiele von konkreten Fällen aus dem Beschwerdemanagement ergänzt, um die Anwendung der Kriterien für die Mitarbeiter*innen zu erleichtern. Die einzelnen Schulungsmaßnahmen, die Arbeit mit dem Kriterienkatalog sowie dessen Pflege werden im Abschnitt 3.3. detailliert erläutert.

Aus Platzgründen werden an dieser Stelle zwei Beispiele aus dem Kriterienkatalog aufgeführt.

§ 86a StGB Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Erläuterung der einzelnen Kriterien aus der Graphik:

Kennzeichen § 86a StGB

= alle Symbole, die den Organisationen dazu dienen, propagandistisch auf ihre politischen Ziele und die Zusammengehörigkeit ihrer Anhänger hinzuweisen; insbesondere

Fahnen, z.B. die Hakenkreuzflagge

Abzeichen, z.B. die Mitgliedsabzeichen der NSDAP oder die Armdreiecke der HJ

Uniformstücke, z.B. das Braunhemd oder das FDJ-Hemd

Parolen, z.B. „Sieg Heil“

Grußformen, z.B. der „Hitlergruß“

oder diesen zum Verwechseln ähnliche Symbole

Verbotene Partei § 86 StGB; § 86a StGB

Sozialistische Reichspartei Deutschlands (SRPD)

Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)

nicht: Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

Verfassungswidrige Vereinigung § 86 StGB; § 86a StGB; § 126 StGB

unanfechtbar verbotene Vereinigung oder als solche festgestellte Ersatzorganisation, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet

für Liste mit Stand von Juli 2018, siehe Kriterienkatalog

für aktuelle Liste, siehe Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat > Verfassungsschutzbericht > Anhang

Neonazistisch § 86 StGB; § 86a StGB

= zur Fortsetzung der Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation

z.B. Hitlerjugend, NSDAP, NS-Frauenschaft, Sturmabteilung (SA), Schutzstaffel (SS), etc. sowie jeweils ihre Gliederungen, Unterorganisationen und angeschlossenen Verbände

nicht: die ehemalige Wehrmacht

Sozialadäquat § 86 StGB; § 86a StGB; § 91 StGB; § 130 StGB; § 201a StGB

= Inhalt dient der

staatsbürgerlichen Aufklärung: Anregung der politischen Willensbildung, Förderung der politischen Mündigkeit

Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen

Kunst oder Wissenschaft

Forschung oder Lehre

Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte

ähnlichen Zwecken

§ 166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

Erläuterung der einzelnen Kriterien aus der Graphik:

Beschimpfen § 166 StGB

= eine durch Form oder Inhalt besonders verletzende Äußerung von Missachtung

nicht :

bloße Verneinung von Glaubensinhalten

provozierende, ironische oder alberne Kritik

journalistische, neutrale Wiedergabe der Äußerungen anderer

bildliche Darstellungen, die gegen ein religiös begründetes Bilderverbot (etwa das islamische Verbot der Abbildung Mohammeds) verstoßen

Friedensstörung § 126 StGB; §130 StGB; § 140 StGB; § 166 StGB

= ernsthafte Beunruhigung der Bevölkerung, , so dass diese ihr Vertrauen in die öffentliche Sicherheit verliert

z. B.Schaffen eines Klimas der Angst

3.3.

Personelle Ausstattung

Change.org e.V. in Berlin hat derzeit zwölf Mitarbeiter*innen (Stand: Ende Juni 2018). Für die Bearbeitung von Beschwerden auf der deutschen Plattform ist derzeit das User-Support-Team mit vier Mitarbeiter*innen zuständig. Alle zuständigen Mitarbeiter*innen sprechen als Muttersprache Deutsch und haben einen Master-Abschluss in Politikwissenschaften und Politischer Soziologie bzw. stehen vor ihrem Master-/Bachelor-Abschluss in Sozial- und Geisteswissenschaften. Zwei Mitarbeiter*innen und die Leitung des globalen Policy Teams unterstützen bei der Bearbeitung der Beschwerden. Sie haben einen Master- bzw. Bachelor-Abschluss in Medien-, Politik- und Sozialwissenschaften.

Das deutsche Team ist werktags für die Beschwerden zuständig, die über die deutschsprachige Seite von Change.org eingehen. Am Wochenende und an Feiertagen übernimmt das globale Policy Team die Bearbeitung von Beschwerden. Sollten am Wochenende Beschwerden eingehen, die rechtswidrige Inhalte im Sinne des NetzDG betreffen, dann wird das deutsche Team umgehend eingeschaltet.

Alle Mitarbeiter*innen im Beschwerdemanagement wurden schon bisher regelmäßig zur Umsetzung unserer eigenen Community-Richtlinien geschult. Speziell für die Anforderungen des NetzDG wurden weitere Schulungsunterlagen erstellt und Schulungen durchgeführt. Als wichtigste Schulungsunterlage diente der Kriterienkatalog, der von Anwaltskanzlei Morrison Foerster speziell erstellt wurde und Kriterien für jeden nach NetzDG zu löschenden Tatbestand enthält. Anhand dieses Kriterienkatalogs wurde sowohl das Beschwerdemanagement-Team in Deutschland als auch global geschult. Außerdem fand im Mai ein gemeinsames Training mit allen Teammitgliedern statt, bei dem Beispiele für jeden Paragraphen erarbeitet und reale Fälle durchgegangen wurden. Die Sammlung von Beispielen wird fortlaufend weitergeführt. Ziel ist es, durch die Anwendung der Kriterien und durch entsprechende Beispiele die Schulungsunterlagen kontinuierlich zu erweitern und die Erfahrungen sowohl in zukünftige Trainings wie auch in das tägliche Beschwerdemanagement einfließen zu lassen.

Neben Trainings zur Anwendung des Kriterienkatalogs hat Change.org außerdem mit Hilfe der externen Beraterin Dr. Kathrin Voss die Beschwerdemöglichkeiten und Arbeitsabläufe im Beschwerdemanagement überprüft und an die Anforderungen des NetzDG angepasst. Durch die Beraterin wurde das deutsche Team auf die für Umsetzung der Anforderungen des NetzDG veränderten Arbeitsabläufe eingewiesen.

Die eingegangenen Beschwerden und der Umgang mit ihnen werden in den wöchentlich stattfindenden Team-Konferenzen mit der Organisationsleitung thematisiert und darüber auch kontinuierlich weiterer Schulungs- und Betreuungsbedarf evaluiert. In Hinblick auf die Betreuung haben wir einen externen Supervisor mit psychologischer Ausbildung, der als Ansprechpartner für das Beschwerdemanagement-Team zur Verfügung steht.

3.4.

Relevante externe Stellen im Beschwerdemanagement

Es besteht derzeit keine Mitgliedschaft in einem Branchenverband und damit auch keine sich daraus ergebende externe Stelle im Beschwerdemanagement.

Externe Konsultationen erfolgen lediglich im Bedarfsfall. In der Regel kommt es zur Einschaltung externer Rechtsberater. Dabei wird darauf geachtet, dass diese die für den jeweiligen Einzelfall notwendige Expertise aufweisen. Im ersten Halbjahr 2018 sind keine Fälle aufgetreten, in welchen die Einschaltung externer Rechtsberater oder sonstiger Dritter notwendig geworden ist.

4.

Zahlen zum Beschwerdemanagement im Berichtszeitraum

Die folgenden Zahlen beziehen sich ausschließlich auf Beschwerden, die sich auf die in § 1 Absatz 3 NetzDG aufgeführten Tatbestände beziehen. Der Bericht enthält keine Angaben zu Beschwerden über andere rechtswidrige Inhalte, die nicht im NetzDG aufgeführt sind, z.B. zu Beschwerden über Urheberrechtsverstöße. Ebenso sind hier keine Beschwerden erfasst, die sich auf andere Beschwerdegründe auf Basis der Community-Richtlinien beziehen. Die überwiegende Zahl der Beschwerden betreffen Kommentare zu Petitionen und nicht Petitionstexte selbst.

4.1.

Beschwerden nach Beschwerdeführer

Im ersten Halbjahr 2018 erhielt Change.org ausschließlich Beschwerden von Nutzer*innen.

Tabelle 1: Anzahl der eingegangenen Beschwerden über rechtswidrige Inhalte, aufgeschlüsselt nach Beschwerden von Beschwerdestellen und Beschwerden von Nutzern und nach dem Beschwerdegrund

Beschwerdegrund Beschwerdeführer Gesamtergebnis
Beschwerdestelle Nutzer
§ 185 Beleidigung 0 448 448
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen 0 0 0
§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 0 1 1
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat 0 0 0
§ 187 Verleumdung 0 197 197
§ 130 Volksverhetzung 0 520 520
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen 0 4 4
§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 0 4 4
§ 186 Üble Nachrede 0 3 3
§ 241 Bedrohung 0 9 9
§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 0 42 42
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften in Verbindung mit § 184d Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien 0 4 4
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen 0 14 14
§ 131 Gewaltdarstellung 0 5 5
§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten 0 3 3
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen 0 3 3
§ 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat 0 0 0
§ 100a Landesverräterische Fälschung 0 0 0
§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen 0 0 0
§ 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung 0 0 0
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten 0 0 0
Gesamtergebnis 0 1.257 1.257
4.2.

Konsultation externer Stellen

Im Laufe dieses Berichtshalbjahres gab es keine Fälle, bei denen eine externe rechtliche Beratung notwendig war oder eine andere externe Stelle einbezogen worden ist.

Tabelle 2: Anzahl der Beschwerden, bei denen eine externe Stelle konsultiert wurde, um die Entscheidung vorzubereiten

Beschwerdegrund Externe Konsultation Gesamtergebnis
ja nein
§ 185 Beleidigung 0 448 448
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen 0 0 0
§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 0 1 1
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat 0 0 0
§ 187 Verleumdung 0 197 197
§ 130 Volksverhetzung 0 520 520
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen 0 4 4
§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 0 4 4
§ 186 Üble Nachrede 0 3 3
§ 241 Bedrohung 0 9 9
§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 0 42 42
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften in Verbindung mit § 184d Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien 0 4 4
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen 0 14 14
§ 131 Gewaltdarstellung 0 5 5
§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten 0 3 3
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen 0 3 3
§ 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat 0 0 0
§ 100a Landesverräterische Fälschung 0 0 0
§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen 0 0 0
§ 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung 0 0 0
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten 0 0 0
Gesamtergebnis 0 1.257 1.257
4.3.

Bearbeitung von Beschwerden

Nicht alle Beschwerden, die im Sinne des NetzDG von den Nutzer*innen eingereicht wurden, erwiesen sich als berechtigt. In den folgenden Tabellen sind daher nur Beschwerden des ersten Halbjahres 2018 erfasst, bei denen die Mitarbeiter*innen von Change.org nach sorgfältiger Prüfung zu der Entscheidung gekommen sind, dass diese Inhalte tatsächlich rechtswidrig im Sinne der im NetzDG aufgeführten Tatbestände sind. Es wurden dann entsprechende Maßnahmen ergriffen und diese Inhalte gelöscht. Dies war bei 332 der 1.257 Beschwerden der Fall. Die übrigen Beschwerden erwiesen sich nach der Prüfung als unbegründet.

Tabelle 3: Anzahl der Löschungen von rechtswidrigen Inhalten aufgeschlüsselt nach Beschwerdegrund, nach Beschwerden von Beschwerdestellen und von Nutzern und nach eingeholten Stellungnahmen (§ 3 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a)

Beschwerdegrund Beschwerdestelle Nutzer Gesamtergebnis
keine Stellungnahme angefordert Stellungnahmen angefordert keine Stellungnahme angefordert Stellungnahmen angefordert
§ 185 Beleidigung 0 0 133 0 133
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen 0 0 0 0 0
§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 0 0 1 0 1
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat 0 0 0 0 0
§ 187 Verleumdung 0 0 58 0 58
§ 130 Volksverhetzung 0 0 108 0 108
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen 0 0 1 1 2
§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 0 0 4 0 4
§ 186 Üble Nachrede 0 0 3 0 3
§ 241 Bedrohung 0 0 2 0 2
§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 0 0 13 0 13
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften in Verbindung mit § 184d Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien 0 0 1 1 2
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen 0 0 5 0 5
§ 131 Gewaltdarstellung 0 0 1 0 1
§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten 0 0 0 0 0
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen 0 0 0 0 0
§ 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat 0 0 0 0 0
§ 100a Landesverräterische Fälschung 0 0 0 0 0
§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen 0 0 0 0 0
§ 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung 0 0 0 0 0
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten 0 0 0 0 0
Gesamtergebnis 0 0 330 2 332

Es gab im Berichtszeitraum keine Fälle, bei denen eine Übertragung an eine anerkannte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung nach § 3 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe b NetzDG erfolgte.

4.4.

Bearbeitungszeit

Gemäß den Vorgaben aus § 3 NetzDG konnte Change.org das Beschwerdemanagement so organisieren, dass offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde gelöscht wurden und jeder rechtswidrige Inhalt innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde entfernt wurde. Insgesamt gab es im Berichtszeitraum nur einen einzigen Fall, bei dem die Bearbeitung über 48 Stunden gedauert hat.

Es gab im ersten Halbjahr 2018 keine Fälle, bei denen gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 2 mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde ein längerer Zeitraum für die Löschung eines offensichtlich rechtswidrigen Inhalts vereinbart wurde.

Da es im Berichtszeitraum keine Fälle gab, bei denen Beschwerden von Beschwerdestellen eingereicht wurden, wird an dieser Stelle auf eine entsprechend aufgeteilte Tabelle verzichtet.

Tabelle 4: Bearbeitungszeit bei der Löschung von rechtswidrigen Inhalten insgesamt

Beschwerdegrund Bearbeitungszeit Gesamtergebnis
24 Stunden 48 Stunden 7 Tage länger
§ 185 Beleidigung 124 9 0 0 133
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen 0 0 0 0 0
§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 1 0 0 0 1
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat 0 0 0 0 0
§ 187 Verleumdung 56 2 0 0 58
§ 130 Volksverhetzung 96 11 1 0 108
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen 2 0 0 0 2
§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 4 0 0 0 4
§ 186 Üble Nachrede 2 1 0 0 3
§ 241 Bedrohung 2 0 0 0 2
§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten 13 0 0 0 13
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften in Verbindung mit § 184d Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien 2 0 0 0 2
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen 5 0 0 0 5
§ 131 Gewaltdarstellung 1 0 0 0 1
§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten 0 0 0 0 0
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen 0 0 0 0 0
§ 91 Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat 0 0 0 0 0
§ 100a Landesverräterische Fälschung 0 0 0 0 0
§ 129a Bildung terroristischer Vereinigungen 0 0 0 0 0
§ 129b Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung 0 0 0 0 0
§ 269 Fälschung beweiserheblicher Daten 0 0 0 0 0
Gesamtergebnis 308 23 1 0 332

Impressum & Kontakt

Change.org PBC
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
E-Mail: help@change.org
Website: www.change.org/de

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein