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Private Unfallversicherung – Was gilt es zu beachten?

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In der privaten Unfallversicherung sind mehrere Fristen zu beachten. Versäumt der Versicherte diese Fristen, kann es passieren, dass der Versicherer leistungsfrei wird. Wer einen Anspruch aus einer privaten Unfallversicherung geltend machen will, sollte sich sorgfältig mit den nachfolgend beschriebenen Fristen beschäftigen.1. Wo sind Fristen geregelt?

Als Bestandteil des Versicherungsvertrages sind Fristen regelmäßig in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingung (AUB) geregelt. Beispielsweise finden sich maßgebende Fristen in der vom GDV empfohlenen AUB 2014 unter 2.1.1.2 Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität und 2.1.1.3 Geltendmachung der Invalidität.

Achtung! Allgemeine Versicherungsbedingungen sind kein Gesetz, sondern werden zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer vereinbart. Im Internet werden häufig übliche Fristen nach den empfohlenen AUB des GDV dargestellt. Die Fristen können aber je nach Vertrag unterschiedlich ausfallen. Falls Sie unsicher sind, fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach oder konsultieren Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt.

2. Frist zur Meldung des Schadens

Sollten Sie einen Unfall erlitten haben, stellt dies versicherungsrechtlich einen Schaden dar. Diesen Schaden müssen Sie Ihrem Versicherer unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern, Ihrem Versicherer melden.

3. Eintritt der Invalidität

Die Invalidität muss innerhalb einer bestimmten Frist eingetreten sein. Ziffer 2.1.1.2 der AUB 2014 sieht eine Frist von 15 Monaten für den Eintritt der Invalidität vor. Es bestehen aber auch Verträge, nach denen die Invalidität innerhalb eines Jahres eingetreten sein muss.

4. Ärztliche Feststellung der Invalidität

Die Feststellung der Invalidität müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist durch einen Arzt vornehmen lassen. Nach Ziffer 2.1.1.2 der AUB 2014 muss die Invalidität von einem Arzt innerhalb von 15 Monaten schriftlich festgestellt werden. Je nach Versicherungsbedingungen können auch andere Fristen bestehen.

Achtung! Versäumen Sie diese Frist, wird der Versicherer leistungsfrei!

5. Geltendmachung der Ansprüche

Die Invalidität muss innerhalb einer bestimmten Frist beim Versicherer geltend gemacht werden. Nach Ziffer 2.1.1.3 der AUB 2014 müssen Sie die Invalidität innerhalb von 15 Monaten bei Ihrem Versicherer geltend machen.

6. Sonstiges

Um die Einhaltung der Fristen müssen Sie sich selbst kümmern. Insbesondere übernimmt dies nicht Ihr Arzt.

Bei Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers/der versicherten Person gelten andere Fristen.

7. Die Frist droht abzulaufen oder wurde verpasst?

Sie sollten sich frühzeitig über die für Sie geltenden Fristen informieren. Bei Zweifeln empfiehlt es sich, beim Versicherer nachzufragen oder einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen.

In der Praxis erweist sich hinsichtlich der Fristen in der Unfallversicherung die Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität am problematischsten. An die schriftliche Feststellung der Invalidität durch den Arzt sind teilweise für den Versicherten schwer durchschaubare Anforderungen geknüpft. Sollte Ihnen diese Frist abzulaufen drohen, empfiehlt sich der sofortige Gang zum Rechtsanwalt. Ein Versäumen dieser Frist führt meistens dazu, dass der Versicherer nicht zahlen muss!

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/fristen-in-der-unfallversicherung_135557.html

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