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Regulierung von kleinen Banken

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Banken stellen heute emotional einen Teil des grauen Finanzmarkts dar. Die Gestaltung von Vermögensanlagen werden ihnen auch dann zugeschrieben, wenn wirtschaftlich interessierte Investoren Beteiligungsmöglichkeiten anbieten. Bei kleineren Banken (Sparkassen und Volksbanken) sind oft Kunden des Instituts engagiert. Sie greifen auf die Hilfestellung – meist – der Hausbank zurück. Der Weg ist nicht so „steinig“, wie sie glauben, als er es bei einem größeren Institut wäre. Es steht die Frage, wie eine geringere Zahl von Regulierungen für kleine Banken erreicht werden können. Müssen kleine Institute die Vorgaben von systemrelevanten Banken dringend erfüllen?

1. Maßnahmen

Die Mitglieder der in Planung befindlichen Koalition wollen kleine Banken, die vorwiegend regional tätig sind, von Regulierungslasten befreien. Die Vorschläge der EU-Kommission wurden in ihrer zum Jahresende 2016 geplanten Überarbeitung der zentralen EU-Regelwerke über lange Zeit geschoben. Für Bankenregulierungen sind die Belange der kleinen Banken besser zu berücksichtigen und das Proportionalitätsprinzip zu verwirklichen (Schäuble, Wolfgang; Bundesfinanzministerium 2016-04).

Regulatorische Erleichterungen für kleinere, weniger komplexe Banken sind sinnvoll. Damit wird eine Idee getragen vor der Entscheidung zum Brexit getragen. Der britischen Schatzkanzler George Osborne hatte diese mit der „Small Banking Box“ propagiert. Die früher erarbeiteten Regulierungsstandards sind im Lauf der Zeit kompliziert geworden (Schäuble ebda.). Für große, systemrelevante Banken sei das bisherige Verfahren angemessen. Kleine Institute, die sich keine hochspezialisierten Juristen leisten können, erleiden dadurch einen Wettbewerbsnachteil. Der materielle Aufsichtsstandard für kleine Banken soll nicht verwässert werden. Es ist zu prüfen, ob diese Standards durch modifizierte und weniger komplexe Anforderungen erreicht werden können.

2. Angemessene Regulierung für jede Bank

Heute fehlt in keiner geistigen Nähe eines Bankvorstands der Begriff „Regulierung“. Das gefällt dem wenig banktechnisch geschulten Bürger. Der unterstellt nicht durchschaubare graue Szenen, wenn er den Wegfall einer Regularie nicht versteht. Geldhäuser in Frankfurt klagen, dass ihnen durch die Auflagen der Bankenaufsicht Wettbewerbsnachteile entstehen bzw. entstanden sind. Die Konkurrenz befindet sich im Ausland und ist besonders in den Vereinigten Staaten im Vorteil. Kleine Institute monieren das bisherige Vorgehen. Deren risikoarme Geschäftsmodelle haben die gleichen Auflagen zu erfüllen wie die großen international arbeitenden Institute.

Die Überarbeitung der Regeln war vorzulegen. Diese dienen der Umsetzung global gültiger Baseler Vorschriften auf EU-Ebene. Die Vereinigten Staaten haben die Baseler Eigenkapitalregeln und deren Regulierungen für große Institute übernommen. In der EU gelten diese für alle Banken. Die von Berlin geforderte Anwendung des Proportionalitätsprinzips erwartet einheitliche Strukturen. Jede Bank soll der für sie angemessenen Regulierung unterliegen (vgl. Mussler, Werner; Wirtschaftkorresp. Brüssel 2016).

Der Koalitionsvertrag vom Februar 2018 soll Änderungen herbeiführen. Auf dem Feld Deregulierungen sind keine bedeutenden neuen Regelungen vorgesehen. Es entstehen Vorteile für kleine Bankinstitute. Sparkassen, Volks-und Raiffeisenbanken sowie Förderbanken sollen entlastet und weniger streng beaufsichtigt werden. Unter Größeren werden die Deutsche Bank und Commerzbank als Beispiele verstanden. Da für diese systemrelevanten Banken die EZB als Aufseherin zuständig ist, können Alleingänge auf nationaler Ebene ins Leere laufen.

3. Varianten für kleine Institute

Konkret sollen kleine Banken von bürokratischen Lasten befreit werden. Diese können sich aus diversen Melde- und Dokumentationspflichten ergeben. Die Schwellenwerte für Kapitalanforderungen sollen für kleine Banken „geprüft“ werden. Kleine Banken sollen von Teilen der Basler Vorschriften ausgenommen werden. Dadurch geraten diese Institute nicht in den Graumarkt. Die Befürchtungen von Kleinanlegern und weniger Informierten haben keine Grundlagen. Wenn ein Bankkunde beim Besuch „seiner“ Hausbank durch die „hinten geöffnete Tür“ den Vorstand erkennen kann und diesen möglicherweise selbst kennt, sind kostenintensive Vorschriften und Regulierungen kontraproduktiv. Bedingte „Fehleranfälligkeiten“ sind gefährlicher als Fehlverhalten.

Nach Berliner Lesart spielen kleine Banken – Sparkassen und Volksbanken – bei der Finanzierung kleinerer und mittlerer Unternehmen eine große Rolle. „Regulatorische Erleichterungen“ für kleine Institute würden sich auf ihre Finanzierungsmöglichkeiten auswirken. In anderen Ländern mit wenigen Großbanken würden Erleichterungen für kleine Institute zu mehr Wettbewerb und in der Folge zu besseren – und nicht grauen – Finanzierungsbedingungen führen.

4. Verbleibender grau zu empfindender Markt

Einen in den letzten Jahren gewachsenen Bereich hat sich die Koalition aus CDU, CSU und SPD vorgenommen, um Regularien zu platzieren. Für bisher nicht regulierte Internetwährungen, als Kryptowährungen vielen bekannt geworden, soll ein Rechtsrahmen geschaffen werden. Die Technologie soll gefördert werden. Der selten durchschaubare Missbrauch soll dem „grauen Bereich entrissen“ und für die Zukunft ausgeschlossen werden.

5. Fazit

Große Bankinstitute versprechen keine Traumrenditen. Die Konditionen für Fest- und Spargelder liegen generell unter denen von Volksbanken und Sparkassen. Diese müssen mit guten Konditionen locken, um Kunden zu binden. In der Folge müssen Finanzierungen teurer und leichter zu erhalten sein. Finanzierungen werden von Großbanken oft günstiger angeboten und solider vorgenommen, als dies für kleine Institute möglich ist. Dafür sind die Recherchen großer Banken intensiver und führen nicht zu allen gewünschten Darlehen.

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