Start Allgemein Klage gegen Berndt-Ulrich und Oliver Scholz

Klage gegen Berndt-Ulrich und Oliver Scholz

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Es war schon zu erwarten und nur noch eine Frage der Zeit, bis die o.g. Herren von den Anlegern verklagt werden würden. Nun also fordern fast 150 Anleger knapp sieben Millionen Euro von den ehemaligen Firmenchefs des Essinger Schrottverwerters Scholz AG. Sie werfen in ihrer Klage Vater und Sohn unter anderem Betrug und Kapitalanlagebetrug bei der Ausgabe der Scholz-Anleihe vor. Ein Vorwurf, der nicht nur zivilrechtliche, sondern wohl auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen dürfte.Die Herren Scholz sollen die Anleger „nicht über die Umstände der Anleihen-Emission aufgeklärt“ haben, so der mit der Klage betraute Rechtsanwalt in einem Gespräch mit Medien. Er vertritt genannte Anleger und hat für diese am Donnerstag dieser Woche nun Klage beim Landgericht in Ellwangen eingereicht. Vater und Sohn sollen „den schlechten Zustand des Unternehmens verschwiegen und falsche Angaben“ gemacht haben, kommentierte der Rechtsanwalt den Fall auf seinem Onlineportal. Denn das über die ausgegebene Anleihe eingesammelte Geld soll nicht wie vorgesehen, in die Sanierung der Scholz AG geflossen, sondern dazu verwendet worden sein, eine Fehlinvestition in Australien in Höhe von rund 110 Millionen Euro aufzufangen. „Das sind fast 60 Prozent der Anleihemittel“, so der Vorwurf der Kläger.

Ob das Landgericht in Ellwangen der Auffassung der klagenden Anleger folgen wird, werden die Prozesstermine im nächsten Jahr zeigen. In einer Stellungnahme haben beide Herren gegenüber Medien die Vorwürfe komplett bestritten. Man habe keine falschen Angaben bei der Ausgabe der Anleihen gemacht.

Die Anleihe hatte damals ein Gesamtvolumen von über 180 Millionen Euro und den Anlegern nahezu einen Totalverlust beschert. Man darf gespannt sein, ob es den Klägern gelingt, eine Verurteilung der Herren Scholz zu erreichen. Mit dem Vorgang „Schrott-Scholz“ vertraute Rechtsanwälte sehen die Aussichten für die Anleger allerdings als „nicht besonders aussichtsreich“ an. das Verfahren wird sicherlich auch nicht in letzter Instanz bei einem Landgericht entschieden, sondern an ein Oberlandesgericht weitergereicht werden.

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