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Bayerns Justizminister Eisenreich plant bessere Regelungen für pflegende Angehörige im Erbfall

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Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hat angekündigt, pflegende Angehörige im Erbfall künftig besserzustellen. Dies berichtete die Mediengruppe Münchner Merkur/TZ. Derzeit erhalten nur Kinder und Enkel einen finanziellen Ausgleich für ihre Pflegeleistungen. Ehepartner, Lebensgefährten oder Schwiegerkinder hingegen gehen leer aus. Dies will Eisenreich mit einem entsprechenden Antrag auf der Justizministerkonferenz in der nächsten Woche ändern.

Eisenreich betonte die Notwendigkeit dieser Reform: „Es ist höchste Zeit, dass wir die immense Leistung der pflegenden Angehörigen anerkennen und ihnen auch im Erbfall gerecht werden.“ Laut seinen Angaben werden aktuell bundesweit mehr als vier Millionen Menschen zu Hause gepflegt. In drei von vier Fällen übernehmen Angehörige diese aufopferungsvolle Aufgabe.

Im Alltag werde jedoch oft vergessen, entsprechende Regelungen zu treffen, um die Pflegeleistungen auch finanziell anzuerkennen, so Eisenreich. Deshalb sei eine gesetzliche Grundlage notwendig. Der bayerische Justizminister plädiert dafür, die Anerkennung der häuslichen Pflege im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern. „Pflegende Angehörige verdienen unsere volle Unterstützung und Anerkennung – auch und gerade im Erbfall“, fügte er hinzu.

Diese geplanten Änderungen könnten eine bedeutende Verbesserung für viele Familien darstellen, die sich der Herausforderung der häuslichen Pflege stellen. Eisenreichs Initiative zielt darauf ab, Gerechtigkeit und finanzielle Sicherheit für diejenigen zu schaffen, die ihre Zeit und Energie in die Pflege ihrer Lieben investieren. „Es ist eine Frage der Fairness und des Respekts“, betonte der Minister abschließend.

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