Start Allgemein Totalverlustrisiko:asuco ZweitmarktZins 00-2016 pro

Totalverlustrisiko:asuco ZweitmarktZins 00-2016 pro

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Herr List, vom Unternehmen ASUCO, ist mit unseren Veröffentlichungen nicht einverstanden, da er Probleme mit dem Begriff „Totalverlustrisiko“ hat. Nun, da sollte sich Herr List dann bitte einmal den Werbeflyer durchlesen, der vermutlich aus seinem eigenen Haus stammt. Genau auf das, was wir geschrieben haben, weisen Sie doch selber hin, und das ist völlig RICHTIG Herr List, denn das ist nun mal so, und nicht nur bei Ihnen. Vielleicht kennen Sie den Flyer aber auch nicht.

Im Flyer  heißt es:

„Die Namensschuldverschreibungen sind eine langfristige Vermögensanlage. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Der Anlageerfolg des Anlegers (Gläubigers) ist von vielfältigen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Umständen abhängig, die sich über die voraussichtliche Laufzeit der Vermögensanlage ändern können, ohne dass diese Änderungen vorherzusehen sind und i. d. R. vom Emittenten nicht beeinflusst werden können. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.

Risiken aus dem Erwerb der Namensschuldverschreibungen wie Liquiditätsrisiko des Emittenten zur Bedienung der Verpflichtungen, Ausfallrisiko des Emittenten sowie dem qualifizierten Nachrang der Namensschuldverschreibungen.

Risiken aus dem fehlenden Mitspracherecht der Anleger (Gläubiger) bei den Investitionsentscheidungen des Emittenten. Endgültige Zusammensetzung des Portfolios von Beteiligungen an Zielfonds des Emittenten steht noch nicht endgültig fest und kann vom Anleger (Gläubiger) nicht geprüft werden (Semi-Blindpool).

Immobilienspezifische Risiken wie z. B. die Mietentwicklung, Instandhaltungen und die Wertentwicklung der Immobilien. Risiken aus der Finanzierung der Zielfonds, insbesondere bei Fremdwährungsdarlehen.
Die gezahlten Ankaufskurse des Emittenten können sich im Nachhinein als zu hoch erweisen. Steuerliche Risiken des Emittenten z. B. Wegfall der Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne, gewerblicher Grundstückshandel, Abschaffung der Abgeltungssteuer. Eingeschränkte Fungibilität / Veräußerbarkeit der Namensschuld-verschreibungen.“

asuco_zweitmarktzins002016_flyer

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