Start Allgemein Hauptversammlung der REC Real Estate China AG i.A.

Hauptversammlung der REC Real Estate China AG i.A.

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REC Real Estate China AG i.A.

Stuttgart

ISIN DE000A0F6M24

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit auf Verlangen der FAI AG, Malans, Schweiz gemäß § 122 AktG zur Hauptversammlung

am Freitag, den 10. November 2017, 10 Uhr
in den Räumen des Notars Hagen Krzywon
Königstraße 1A
70173 Stuttgart

eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Vorlage der Jahresabschlüsse mit dem Bericht des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2013, 2014, 2015 sowie für das am 30.04.2016 endende Rumpfgeschäftsjahr und das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr
(01.05.–31.12.2016)

2.

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013

Die FAI AG schlägt vor, den Jahresabschluss 2013 festzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014

Die FAI AG schlägt vor, den Jahresabschluss 2014 festzustellen.

4.

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015

Die FAI AG schlägt vor, den Jahresabschluss 2015 festzustellen.

5.

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr 2016
(01.01.–30.04.2016)

Die FAI AG schlägt vor, den Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2016 festzustellen.

6.

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr 2016
(01.05.–31.12.2016)

Die FAI AG schlägt vor, den Jahresabschluss für das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr 2016 festzustellen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Die FAI AG schlägt vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

8.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Die FAI AG schlägt vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

9.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Die FAI AG schlägt vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

10.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2016
(01.01.–30.04.2016)

Die FAI AG schlägt vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

11.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr 2016
(01.05.–31.12.2016)

Die FAI AG schlägt vor, dem Abwickler Entlastung zu erteilen.

12.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Die FAI AG schlägt vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

13.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Die FAI AG schlägt vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

14.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Die FAI AG schlägt vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

15.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2016
(01.01.–30.04.2016)

Die FAI AG schlägt vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

16.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr 2016
(01.05.–31.12.2016)

Die FAI AG schlägt vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

17.

Beschlussfassung über die Veräußerung möglicher Rechtsverfolgungsansprüche der Gesellschaft gegen Dritte

Die einzig verbliebenen Vermögensgegenstände der Gesellschaft waren Grundstücke in Peking im damaligen Wert von ca. 2 Mio. EUR. Infolge des Verkaufs kam es zu Veruntreuungen der Gelder. Der damalige Vorstand nahm die Verantwortung durch mündliche Erklärung in der Hauptversammlung am 02.10.2013 auf sich. Der Gesundheitszustand und die Vermögensverhältnisse des verantwortlichen Vorstands machen einen juristischen Regress sinnvollerweise nicht möglich. Andererseits verfügt die Gesellschaft über keinerlei Mittel, um überhaupt juristische Schritte einzuleiten. Auch die Bemühungen der verbleibenden Aktionäre nach der Hauptversammlung vom 02.10.2013 haben zu keinem Erfolg geführt.
Die FAI AG schlägt daher vor, mögliche Ersatzansprüche aus diesen Grundstücksverkäufen an die FAI AG abzutreten. Die FAI AG erklärt sich zudem bereit, die am Ende der Liquidation im Aktienbuch der Gesellschaft aufgeführten Aktionäre an einem möglichen Erlös nach Abzug aller hierfür anfallenden Kosten quotal zu beteiligen. Die Gesellschaft verfügt dann über keinerlei Vermögenswerte mehr und kann entsprechend im Handelsregister gelöscht werden.

18.

Vorlage und Genehmigung der vom Abwickler aufgestellten Schlussrechnung

Der Abwickler hat die Schlussrechnung wie nachfolgend erläutert aufgestellt. Die Schlussrechnung weist einen Vermögensstand von null Euro auf. Die Gesellschaft weist keine Verbindlichkeiten, aber auch kein Vermögen auf und kann daher liquidiert werden.

19.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zur Vorlage der Schlussrechnung an die Hauptversammlung

Die FAI AG schlägt vor, dem Abwickler, der im Zeitraum vom 01. Januar 2017 bis zur Vorlage der Schlussrechnung an die Hauptversammlung amtiert hat, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

20.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis zur Vorlage der Schlussrechnung an die Hauptversammlung

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat, der im Zeitraum vom 01. Januar 2017 bis zur Vorlage der Schlussrechnung an die Hauptversammlung amtiert hat, Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, für die bei der Gesellschaft ein besonderer, durch das depotführende Institut in Textform (§ 126 b BGB) ausgestellter Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache eingereicht wird. Bezüglich Aktien, die nicht bei einem Kreditinstitut verwahrt werden, kann die Bescheinigung über den Anteilsbesitz von der Gesellschaft oder von einem Notar ausgestellt werden. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 20. Oktober 2017, 0.00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 3. November 2017, 24.00 Uhr, zugehen:

REC Real Estate China AG
c/o AEB AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
Tel.: 0711 / 715 90 35
Fax: 0711 / 715 90 99

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise:

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen.

Anfragen, Mitteilungen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die oben genannte Anschrift zu richten.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 145.800 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.

 

Stuttgart, 28. September 2017

Der Abwickler

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