Start Verbraucherschutz Postbank Finanzberatung AG wegen Falschberatung verurteilt

Postbank Finanzberatung AG wegen Falschberatung verurteilt

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Die Postbank Finanzberatung AG ist wegen Falschberatung zu einer Beteiligung an der SolEs 21 GmbH & Co. KG vor dem Landgericht Hannover verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Postbank Finanzberatung AG ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen war. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Berater aber verpflichtet, den Kunden über alle für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände richtig und umfassend aufzuklären. Die Klägerin aus Baden-Württemberg zeichnete im Jahr 2009 24.000 Euro in die Solarfondsbeteiligung. Durch das Urteil wurdenihr die Anlagesumme sowie Zinsen zugesprochen. Zudem wurde sie von allen Schäden und Nachteilen – insbesondere von Rückforderungsansprüchen – freigestellt, die unmittelbar oder mittelbar aus der Beteiligung resultieren.

Eine Anlage in die SolES 21 GmbH & Co. KG ist eine hochspekulative unternehmerische Beteiligung mit erheblichen und besonderen Risiken. Eine Beteiligung als sogenannter Kommanditist macht den Anleger zum Unternehmer. Gerade diese Beteiligung ist mit erheblichem Fremdkapital finanziert. Deshalb sind solche Anlagen deutlich risikoreicher als Aktien- und Aktienfonds. Problematisch bei diesen geschlossenen Beteiligungen ist eben auch, dass es keine einfache Möglichkeit gibt, bei schlechtem Verlauf diese Anlagen wieder loszuwerden. Auf dem sogenannten Zweitmarkt ist auch die Beteiligung SolES 21 GmbH & Co. KG nur noch einen kleinen Bruchteil der ursprünglichen Summe wert.

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