Start Allgemein FHH Fonds Nr. 39 MS „ALGARROBO“ und MS „ANDINO“-von Rechtsanwalt Jochen resch

FHH Fonds Nr. 39 MS „ALGARROBO“ und MS „ANDINO“-von Rechtsanwalt Jochen resch

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Der Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 39 MS „ALGARROBO“ und MS „ANDINO“ wird liquidiert. Die Anleger erleiden einen Totalverlust. Von wem können die Anleger des FHH Fonds Nr. 39 MS „ALGARROBO“ und MS „ANDINO“ Schadensersatz verlangen?
FHH Fonds Nr. 39 MS „ALGORROBO“: Probleme bei Finanzierung
Schon seit langem hat der FHH Fonds Nr. 39 MS „ALGARROBO“ und MS „ANDINO“ mit Problemen zu kämpfen. Schon in den Jahren 2013, 2014 und 2015 konnte die Bank nicht mehr bedient werden. Die Versuche, mit der Bank eine Restrukturierung des Darlehens zu erreichen, waren nicht erfolgreich. Nur Zeit konnte gewonnen werden.

FHH Fonds Nr. 39: Fondsschiffe mussten verkauft werden
Die Anleger des FHH Fonds Nr. 39 MS „ALGARROBO“ und MS „ANDINO“ mussten aber beschließen, dass sie ihre Fondsschiffe MS „ALGARROBO“ und MS „ANDINO“ verkaufen. Dies geschah dann im Juni 2016. Nun ist der FHH Fonds Nr. 39 MS „ALGARROBO“ und MS „ANDINO“ in der Liquidation. Immerhin konnte die Insolvenz vermieden werden.
Gleichwohl bedeutet die Liquidation für die Anleger ein Totalverlust ihres eingezahlten Geldes.

FHH Fonds Nr. 39: Umfassende Aufklärung der Anleger

Die Anleger können aber Schadensersatz verlangen, wenn sie falsch beraten worden sind. Ein Anlageberater muss den Anleger auf alle Risiken hinweisen, die mit der Beteiligung an dem Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 39 MS „ALGARROBO“ und MS „ANDINO“ verbunden waren. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, die immer auch dem Risiko des Totalverlustes ausgesetzt ist. Dieses gilt insbesondere für den Schiffsfonds wo sich schon seit über 10 Jahren deutlich abzeichnete, dass es zu Überkapazitäten kommen würde.

FHH Fonds Nr. 39 MS „ALGORROBO“: Passt Schiffsfonds für Anleger?

Ein Anlageberater muss anleger- und anlagegerecht beraten. D. h. er muss also prüfen, ob der von ihm empfohlene Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 39 MS „ALGARROBO“ und MS „ANDINO“ für die persönlichen Bedürfnisse des Anlegers passt.

FHH Fonds Nr. 39: Offenlegung der Rückvergütung
Vielfach ist die Beteiligung an dem Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 39 MS „ALGARROBO“ und MS „ANDINO“ auch über Banken vertrieben worden. Hier hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass den Kunden ungefragt die neben dem Agio gezahlte Rückvergütung (Innenprovision) offen gelegt werden muss, die die Bank für die Vermittlung des FHH Fonds Nr. 39 MS „ALGARROBO“ und MS „ANDINO“ erhalten hat. Der Bundesgerichtshof sieht in der Zahlung einer solchen Rückvergütung einen Interessenkonflikt, über den der Kunde informiert werden muss.

FHH Fonds Nr. 39 MS „ALGORROBO“: Schadensersatz für Anleger
Wird der Anleger nicht umfassend beraten oder werden ihm wesentliche Fakten, wie die Innenprovision verschwiegen steht ihm grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu. Er wird so gestellt, als hätte er die Beteiligung an dem FHH Fonds Nr. 39 MS „ALGARROBO“ und MS „ANDINO“ nicht gezeichnet.

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