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Kein gutes Geschäft für die Anleger gemacht

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Das Finanzanlagevermögen umfasst Beteiligungen an diversen Zielfonds. Aufgrund von dauernden Wertminderungen wurden auf die Beteiligungen an den Zielfondsgesellschaften außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt TEUR 248 vorgenommen.Schaut man sich dieBilanz an, dann ist das ein wirklich erheblicher Betrag den man da so einfach mit einem Federstrich gestrichen hat. Das ist echtes Gelde, Geld der Anleger nicht des Initiators. Keinen guten Job gemacht, könnte man da auch als Kommentar schreiben.

CH2 Portfolia Ship No. 3 GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 133.692,14 397.679,71
I. Finanzanlagen 133.692,14 397.679,71
B. Umlaufvermögen 54.156,86 57.295,55
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 54.156,86 57.295,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 259,19 850,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 188.108,19 455.825,61

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Kapitalanteile 141.678,30 404.739,46
I. Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter 0,00 0,00
II. Kapitalanteile Kommanditisten 141.678,30 404.739,46
B. Rückstellungen 36.589,27 39.089,27
C. Verbindlichkeiten 9.840,62 11.996,88
Bilanzsumme, Summe Passiva 188.108,19 455.825,61

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne von § 264a Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. Gleichzeitig erfüllt die Gesellschaft die Größenmerkmale des § 267a HGB (Kleinstkapitalgesellschaften). Von den eingeräumten Erleichterungen bei der Gliederung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter teilweiser Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterungen für kleine Gesellschaften gemäß § 274a und § 288 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip).

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt worden.

Die Bilanzierung der unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen an Personengesellschaften erfolgte entsprechend dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) erlassenen Standard IDW RS HFA 18. Danach sind erhaltene Ausschüttungen aus Personengesellschaften insoweit nicht als Erträge aus Beteiligungen, sondern als Kapitalrückzahlungen zu erfassen, als es sich lediglich um eine gesellschaftsrechtlich zulässige Ausschüttung freier Liquidität und nicht um eine Ausschüttung laufender bzw. stehen gelassener Gewinne handelt, die nach dem Zeitpunkt der Anschaffung erwirtschaftet wurden. Insoweit erfolgte eine Minderung des Beteiligungsbuchwertes. Soweit Anhaltspunkte für eine dauernde Wertminderung vorliegen, wurden auf die Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Soweit die Gründe für eine dauernde Wertminderung entfallen sind, wurden auf die Finanzanlagen Zuschreibungen vorgenommen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert bewertet.

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten wurden zu Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Finanzanlagen

Das Finanzanlagevermögen umfasst Beteiligungen an diversen Zielfonds. Aufgrund von dauernden Wertminderungen wurden auf die Beteiligungen an den Zielfondsgesellschaften außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von insgesamt TEUR 248 vorgenommen.

Da die Gründe für eine dauernde Wertminderung bei einigen Beteiligungen entfallen sind, wurden Zuschreibungen in Höhe von insgesamt TEUR 2 vorgenommen.

Eigenkapital

Zum Bilanzstichtag betragen die auf dem Festkapitalkonto verbuchten Pflichteinlagen der Kommanditisten EUR 1.625.000,00. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt und weder berechtigt noch verpflichtet, eine Einlage zu leisten.

Die zum Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragene Haftsumme beträgt EUR 163.300,00. Sie ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe geleistet.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Der Posten Verbindlichkeiten enthält Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 3.163,91.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

V. Sonstige Pflichtangaben

Organe der Gesellschaft

Geschäftsführerin der Firma CH2 Portfolia Ship No. 3 GmbH & Co. KG ist die persönlich haftende Gesellschafterin CH2 Portfolia Ship Verwaltungs GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00. Die Gesellschaft wird durch die Firma CH2 Portfolia Ship Verwaltungs GmbH allein vertreten.

Geschäftsführer der CH2 Portfolia Ship Verwaltungs GmbH, Hamburg, sind bzw. waren:

Herr Thomas Bindseil, Bankkaufmann (seit 20. Juni 2016),

Frau Antje Montag, Vorstandsvorsitzende der CH2 Contorhaus Hansestadt Hamburg AG (bis 20. Juni 2016).

 

Hamburg, den 13. September 2016

für CH2 Portfolia Ship Verwaltungs GmbH
für CH2 Portfolia Ship No. 3 GmbH & Co. KG

gez. Thomas Bindseil

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