Start Allgemein Anti-Crash-Gesetz gegen Immobilienblase geplant

Anti-Crash-Gesetz gegen Immobilienblase geplant

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Das Finanzministerium hat einen Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, das Immobilienblasen verhindern soll. Zu diesem Zweck soll die Aufsichtsbehörde BaFin mehr Rechte erhalten.

Gesetzentwurf von Finanzministerium vorgelegt

Die Finanzaufsicht BaFin soll mehr und neue Rechte erhalten, um im Fall einer drohenden Preisblase am Immobilienmarkt rechtzeitig einschreiten zu können. Einen ersten Entwurf für ein Aufsichtsrechtergänzungsgesetz hat das Bundesfinanzministerium jetzt vorgelegt. Das Papier baut auf Empfehlungen auf, die der Ausschuss für Finanzstabilität Mitte 2015 gegeben hat. Konkret geht es um Restriktionen bei der Vergabe von Darlehen für Wohnimmobilien. Dem möchte die Bundesregierung nun Nachdruck verleihen.

Bundesregierung sieht keine Gefahr einer Blase

Die Bundesregierung sieht aktuell zwar keine Immobilienblase am Horizont. Dennoch möchte man vorbereitet sein, falls es zu Fehlentwicklungen komme. Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit vor, dass der Anteil der Fremdfinanzierung einer Immobilie begrenzt werden kann. Zweitens soll ein Zeitraum vorgegeben werden können, in dem ein Teil der Immobilienfinanzierung zurückgezahlt sein muss. Drittens sei vorgesehen, eine Obergrenze für den Kredit bezogen auf das verfügbare Einkommen des Darlehensnehmers einzuziehen. Viertens sei eine Untergrenze vorgesehen, die vorgibt, was mindestens zu tilgen ist.

Für Kleinkredite gilt Bagatellgrenze

Der fünfte Punkt besagt, dass das Verhältnis der gesamten Schulden eines Kreditnehmers und sein Einkommen berücksichtigt werden. Allerdings solle für Kleinkredite eine Bagatellgrenze gelten. Darlehen zur Finanzierung von Renovierungen und Sanierungen sollen außen vor bleiben, ebenfalls Anschlussfinanzierungen und der soziale Wohnungsbau. In bestehende Kredite soll nicht eingegriffen werden. Zudem erlaubt der Gesetzentwurf aus dem Haus von Finanzminister Schäuble Banken, in einem gewissen Rahmen außerhalb dieser strengen Regeln dennoch Immobilienkredite vergeben zu dürfen. Voraussetzung: Die Stabilität des Instituts ist nicht gefährdet

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