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BaFin droht mit Zwangsgeld in Höhe von 140.000 Euro

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Gleich zwei Unternehmen haben gegen Finanzberichterstattungspflichten verstoßen. So sieht es die BaFin. Daher droht beiden jetzt ein Zwangsgeld in Höhe von jeweils 140.000 Euro.

Zwei Firmen im Fokus der BaFin

Die Finanzaufsicht BaFin hat gleich zwei Unternehmen je ein Zwangsgeld in Höhe von 140.000 Euro angedroht. Dabei handelt es sich zum einen um die Hamburger Maier + Partner Aktiengesellschaft. Das Unternehmen bezeichnet sich auf seiner Internetseite als „eine schuldenfreie und börsennotierte Gesellschaft im General Standard mit offenem Geschäftszweck“.  Und zum anderen wurde das Unternehmen Fenghua Soletech angemahnt. Die Firma mit Sitz in China produziert laut Eigenbeschreibung seit 2004 Sohlen aus Ethylen-Vinylacetat-Materialien („EVA“) oder aus Natur- und Kunstgummi. Schon bereits im Juni hatte die Bafin eine Warnmeldung wegen des Verdachtes auf Marktmanipulation bei dem Vertrieb der Aktien der Gesellschaft veröffentlicht.

Verstöße gegen Finanzberichterstattungspflichten

Begründet wurden die Maßnahmen mit Verstößen der Gesellschaften gegen die Vorschriften aus Paragraf 37v Absatz 1, Satz 2 und 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Demnach haben die Firmen gegen Finanzberichterstattungspflichten verstoßen. Rechtsgrundlage für die Zwangsgelder sind Paragraf 4 Absatz 2 Satz 1 WpHG, Paragraf 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie Paragraf 6 Absatz 1 und Paragraf 7 Absatz 1, 11 und Absatz 1, 13 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG).

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