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Anleger müssen für Fonds mehr Steuern zahlen

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Geänderte Werbungskostenregeln sorgen für Verunsicherung. Einige Anleger müssen jetzt für ihre Fonds deutlich mehr Steuern zahlen.

Neue Regeln an Heiligabend per Gesetz eingeführt

Hintergrund sind bereits Ende 2013 angepasste Steuerregeln, die vielen Investoren wegen verzögerter Berichtspflichten aber erst in den vergangenen Monaten aufgefallen sind: Sie müssen für einzelne Fonds für das Jahr 2015 deutlich höhere Beträge versteuern als früher. Eingeführt wurden die Regeln per Gesetz an Heiligabend 2013. Anzuwenden sind sie für Geschäftsjahre, die nach dem 31. März 2014 beginnen.

Werbungskosten müssen auf alle Einnahmen aufgeteilt werden

 Grundsätzlich dürfen Investmentfonds nun 100 Prozent der mittelbaren Werbungskosten verrechnen. Früher waren es dagegen nur 90 Prozent. Der Preis dafür ist eine strengere Regelung, welche Werbungskosten von welchen Erträgen abgezogen werden dürfen. Unter mittelbaren Werbungskosten versteht man Allgemeinkosten, die nicht direkt mit bestimmten Einnahmen zusammenhängen. Dazu gehören bei Investmentfonds etwa Management- und Performance-Gebühren, Kosten für die Veröffentlichung von Prospekten und Jahresberichten oder für externe Berater wie Wirtschaftsprüfer.

Früher verringerten die Werbungskosten ausschließlich die ordentlichen Erträge – darunter fallen Zinsen und Dividenden. Aktienveräußerungs- und andere Kursgewinne wirken sich steuerlich erst dann aus, wenn sie ausgeschüttet werden oder der Anleger seine Anteile veräußert. Diesen ordneten die Fondsgesellschaften bisher keine mittelbaren Werbungskosten zu.

Temporärer Effekt

Weil ein Teil der Werbungskostenanteile nun den Veräußerungsgewinnen zugerechnet werden muss, schmälern sie nicht länger die (unmittelbar steuerpflichtigen) ordentlichen Erträge, wodurch die Steuerlast hier nun höher ausfällt. Dieser Effekt ist allerdings nur temporär. Vergleicht man die bisherigen Bestimmungen mit der neuen Regelung, ist das steuerpflichtige Ergebnis für die Anleger unterm Strich weitgehend gleich – letztlich versteuern sie die erzielte Performance. Die Neuregelung kann aber einen Liquiditätseffekt haben.

Bemerkbar macht sich die neue Aufteilung der Werbungskosten bei den steuerpflichtigen Anteilen des Fondsergebnisses, das die Fondsgesellschaft berechnet und mitteilt. Die genauen Auswirkungen sind jedoch von Fonds zu Fonds sehr unterschiedlich.

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