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Anlegerschutzanwalt Dr. Thomas Pforr rät dazu die Vermittler der Ersten Oderfelder in die Haftung zu nehmen

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Einige unserer Mandanten, so Dr. Thomas Pforr, haben uns eine Ausarbeitung eines Analysten aus Hamburg vorgelegt, Stefan Appel Check- Analyse, die wir in dem Zusammenhang sehr kritisch sehen, denn hier ist vom Vergleich mit „Festgeld“ die Rede.

Wir wissen alle, das es eine unternehmerische Beteiligung war mit dem Risiko eines Gewinns oder bis hin zum Totalverlustrisiko. Genau dieses Totalverlustrisiko könnte nun eintreten, Wir werden sicherlich den einen oder anderen Prozess nicht nur gegen Vermittler führen, sondern auch gerichtlich überprpfen lassen „wie dann das angerufene Gericht die Aussagen in der Analyse von Herrn Appel bewertet“. 

Insgesamt sehen wir hier aber auch nicht die Vermittler als „die bösen Buben“, denn geklaut oder Zweckentfremdet hat sicherlich keiner der Vermittler einen Cent der Anlegergelder, aber wir wollen bei jedem Beratungsprozess hinterfragen „wie es zur Entscheidung der Investition in die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft gekommen ist“ bei unseren Mandanten.

Natürlich werden wir dann parallel auch die Forderungen unserer Mandanten beim jetzt bekannten Insolvenzverwalter anmelden. Gerne unterstützen wir auch Sie bei Ihrem Kampf zumindest einen Teil Ihres Kapitals zurück zu bekommen.

www.rechtsanwaltskanzlei-pforr.de 

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