Start Allgemein Merk-würdige Interessengemeinschaft der GK Finanz- Ist hier Vorsicht geboten?

Merk-würdige Interessengemeinschaft der GK Finanz- Ist hier Vorsicht geboten?

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Ja, und wir wollen Ihnen auch gerne erläutern warum. Einen Kommentar zur Bildung einer Interessengemeinschaft unterstützt wohl durch das Unternehmen GK Finanz, erhielten wir in den letzten Tagen in unserem Forum. Diesen Kommentar finden Sie dann weiter unten in unserem Artikel, denn es ist uns wichtig auch hier wiederum darauf hinzuweisen, das solche Interessengemeinschaften nur dann seriös sind, aus unserer Sicht, wenn diese von Geschädigten selbst ins Leben gerufen wird. Hängt in solchen Interessengemeinschaften aber zum Beispiel der Vertrieb initiativ mit drin, dann sollten bei Ihnen alle Warnlampen angehen und Sie sollten die Finger davon lassen. Hier wird nur versucht die „Anleger in Zaum“ zu halten, damit die ja nicht gegen den Vertrieb klagen. In solchen Situationen aber muss jede Möglichkeit sorgfältig geprüft werden, das heißt auch der Beratungsprozess. war dort alles in Ordnung, dann müssen sich Vermittler auch keine Sorgen machen. Hier aber dann wiederum, so entnehmen wir das dem Kommentar, auch noch eine Gebühr von 95 Euro zu nehmen ist eine Frechheit ohne Gleichen. Jede „Erstberatung“ von einem Rechtsanwalt ist im Regelfall kostenfrei. Den Rechtsanwalt brauchen Sie auf jeden Fall in diesem Vorgang, also was wollen sie da noch mit einer Interessengemeinschaft?

Hier der Inhalt des Kommentars:

Die Anlage wurde mir über die GK Group  AG vermittelt. Von der GK erhielt ich kurz vor Weihnachten ein
Schreiben, datiert auf den 17.12.2015 in dem der Beitritt zu einer  Interessengemeinschaft empfohlen wird. Um dieser
Interessengemeinschaft beizutreten würden 95€ und eine sehr umfangreiche Vollmacht an einen der GK nahe stehenden Rechtsanwalt  fällig. Diese umfangreiche Vollmacht, insbesondere initiiert durch  die GK, sehe ich sehr skeptisch, da hier zwischen uns (den Kunden & Gläubigern) und der GK (Vermittler) ein Interessenskonflikt bestehen
kann!

Nach einiger Recherche im Internet (GK  AG, Care Life, SAM AG, Four Gates usw.) befürchte ich schlimmstes.

Eine Interessengemeinschaft bzw.
Eigentümervertretung unabhängig der Beteiligten Akteure (CG und GK)
halte ich für einen geeigneteren Weg dieser Situation entgegen zu
treten. Ich suche deshalb auf diesem Weg
weitere Betroffene dieser Insolvenz, insbesondere alle Mitinvestoren
an der PV-Anlage Kottenheim um weitere Schritte gemeinsam
abzustimmen.

1 Kommentar

  1. Wenn man das gelesen hat, weiß man das weit mehr als Vorsicht geboten ist!

    GK GROUP AG
    I_PARK TAUBERFRANKEN 3
    97922 Lauda-Königshofen

    Wir laden unsere Aktionäre ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der GK GROUP AG mit Sitz in Lauda-Königshofen, die am

    Dienstag, dem 30. Dezember 2014, 14.00 Uhr in den Räumen des Notariats Niederstetten, Schloss Haltenbergstetten 1, 97996 Niederstetten

    stattfindet.
    Tagesordnung

    TOP 1

    Kapitalmaßnahmen

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

    1.
    Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 1.086.100,00 EUR, eingeteilt in 1.086.100 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird gegen Bareinlagen um bis zu 500.000,00 EUR auf bis zu 1.586.100,00 EUR erhöht durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Die neuen Aktien sind gewinnberechtigt ab 01. Januar 2014.

    Der Ausgabebetrag je Aktie beträgt 1,00 EUR.

    Der auf jede neue Aktie entfallende Anteil am Grundkapital beträgt 1,00 EUR.

    Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden an CG Crassus Germanum GmbH mit Sitz in Karben (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 84857) ausgegeben.

    Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 30.05.2015 (5 Monate nach Hauptversammlung) mindestens 250.000 neue Aktien gezeichnet sind.

    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

    Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 (Grundkapital) Abs. 1 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

    2.
    § 4 (Grundkapital) Abs. 5 der Satzung wird geändert und erhält folgende Fassung:

    „Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2019 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 500.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist auch ermächtigt, Vorzugsaktien ohne Stimmrecht auszugeben, die bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens bereits bestehenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht vorgehen oder gleichstehen.

    Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.“

    Teilnahmevoraussetzungen

    Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jeder Aktionär der Gesellschaft berechtigt, der sich vor der außerordentlichen Hauptversammlung unter Vorlage des Originalwertpapiers anmeldet. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens am 25.12.2014 24.00 Uhr (5 Tage vor HV) zugehen.

    Die Anmeldung unter Vorlage des Originalwertpapiers richten Sie bitte bis spätestens 25.12.2014, 24.00 Uhr (5 Tage vor HV) an die:

    GK GROUP AG
    z. Hd. Herrn Alexander Jaufmann
    i_Park Tauberfranken 3
    97922 Lauda-Königshofen
    Tel: 09343/6272813
    a.jaumann@gk-ag.de

    Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der GK GROUP AG unter der genannten Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt, die ihnen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts dienen.

    Stimmrechtsvertretung

    Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Die Bevollmächtigung muss schriftlich nachgewiesen werden.

    Anfragen und Anträge von Aktionären

    Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir ausschließlich an die:

    GK GROUP AG
    z. Hd. Herrn Alexander Jaufmann
    i_Park Tauberfranken 3
    97922 Lauda
    Tel.: 09343/6272813
    a.jaufmann@gk-ag.de

    zu richten.

    Dies ist auch die Adresse, an die Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge übersandt werden müssen; anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden für die Zugänglichmachung nach den §§ 126, 127 AktG nicht berücksichtigt.

    Wir werden zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung unter vorstehend genannter Adresse eingehen, im Internet unter http://www.gk-ag.de veröffentlichen.

    Lauda-Königshofen, im November 2014

    GK GROUP AG

    Der Vorstand

    Anlage
    Bericht des Vorstands
    GK GROUP Aktiengesellschaft
    über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts
    gemäß §186 Abs. 4 S. 2 AktG

    Der auf den 30.12.2014 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft wird als Tagesordnungspunkt TOP 1 folgender Kapitalerhöhungsbeschluss vorgeschlagen:

    Kapitalmaßnahmen

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

    1.
    Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 1.086.100,00 EUR, eingeteilt in 1.086.100 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird gegen Bareinlagen um bis zu 500.000,00 EUR auf bis zu 1.586.000,00 EUR erhöht durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Die neuen Aktien sind gewinnberechtigt ab 01. Januar 2014.

    Der Ausgabebetrag je Aktie beträgt 1,00 EUR.

    Der auf jede neue Aktie entfallende Anteil am Grundkapital beträgt 1,00 EUR.

    Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden an CG Crassus Germanum GmbH mit Sitz in Karben (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 84857) ausgegeben.

    Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum 30.05.2015 (5 Monate nach Hauptversammlung) mindestens 250.000 neue Aktien gezeichnet sind.

    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen.

    Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 (Grundkapital) Abs. 1 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

    Gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstatten wir über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts folgenden Bericht:

    Der vorgeschlagene Kapitalerhöhungsbeschluss soll weitere Zahlungen seitens des Unternehmens CG Crassus Germanum GmbH an unsere Gesellschaft ermöglichen. Bei dem Unternehmen CG Crassus Germanum GmbH handelt es sich um den strategisch wichtigsten Produktpartner unserer Gesellschaft. Da die Aktivitäten unserer Gesellschaft und die der CG Crassus Germanum GmbH verwandt sind, ist die CG Crassus Germanum GmbH daran interessiert, für ihre Zahlungen eine Beteiligung an unserer Gesellschaft zu erhalten. Unsere Gesellschaft ihrerseits kann durch die Hingabe von neuen Aktien einerseits ihre Liquidität schonen und erhält andererseits einen Partner, mit dem sie bei der künftigen Ausrichtung ihrer Aktivitäten Synergieeffekte erzielen kann. Für die Gesellschaft besteht dringender Bedarf an Kapitalzuflüssen, der durch die Zahlungen der CG Crassus Germanum GmbH auf ideale Weise befriedigt werden könnte. Der Gesellschaft bietet sich eine einmalige Chance, die sie nur durch Ausgabe neuer Aktien an die CG Crassus Germanum GmbH ergreifen kann.

    Dieser Bericht des Vorstands wird auch in der außerordentlichen Hauptversammlung zur Einsicht ausliegen.

    Lauda-Königshofen, am 25.11.2014

    Der Vorstand

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