Start Allgemein WSB Finanzdienste GmbH Peter Stütz:Eigenschutz oder Anlegerhilfe die IG Lombard

WSB Finanzdienste GmbH Peter Stütz:Eigenschutz oder Anlegerhilfe die IG Lombard

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Clever gemacht, mag so mancher sagen- Voll daneben sagen die Anderen. Irgendwo in der Mitte könnte dann wie so oft im Leben die Wahrheit liegen. Nun aber zum Thema. Das Unternehmen WSB Finanzdienste GmbH gehörte wohl zum Vermittlerkreis der Fidentum Ziel Beteiligungsgesellschaften, dürfte damit dann wohl auch direkt und indirekt von dem  Vorgang betroffen sein. Indirekt über die vermittelten Produkte an die Kunden und direkt dann irgendwann, wenn ein Anlegerschutzanwalt auf die Idee kommen sollte, nach der Beratung durch das Unternehmen WSB Finanzdienste GmbH nachzufragen. Das ist Zukunftsmusik und sicherlich heute nicht bewertbar. Da kann aber manchmal auch eine „Flucht nach Vorne“ nicht unbedingt schaden, wie Beispiele aus der Vergangenheit zeigen. Genau so sieht das hier für uns aus, die Gründung der IG Lombard die man uns von Anlegerseite mitgeteilt wurde. Empört ist allerdings so mancher von der IG angeschriebene Anleger die uns informiert hatten über den Vorgang. Es macht sich nicht gut, wenn ein Vertrieb dann, auf einmal zum „brutalst möglichen Aufklärer“ werden will um das mal „Sinnbildlich“ zu sagen.  Aus unserer Sicht ist da dann auch möglicherweise eine gesunde Portion „Eigennutz und Eigenschutzinteresse“ dabei sein. Wer hilft wird nicht verklagt, so könnte die denkvariante sein, um das mal spekulativ anzumerken. Nicht in Ordnung finden wir dann aber, das man in einem der Redaktion vorliegenden Anschreiben sofort den juristischen Berater mitliefert, die Kanzlei Schröder und Klumpe aus Köln. Eine Kanzlei mit eigentlich guter Reputation, so unsere Einschätzung bis zum Jahre 2013. Rechtsanwalt Klumpe hatte damals das Mandat Debiselect“ zur Regelung übernommen. Heute, zurückblickend, müssen wir sagen „viele herausgekommen ist dabei nicht für die Anleger“ und so mancher Mitstreiter von Rechtsanwalt Klumpe sagt dann in Hintergrundgesprächen auch einmal deutlich was er von der „Zusammenarbeit“ gehalten hat. Nun, solche Dinge die wir dann selber auch hautnah mitbekommen haben, kommen einem natürlich dann in den Kopf, wenn dann solche Vorgänge auf einmal auftauchen in der Öffentlichkeit. Wir sagen, so Thomas Bremer, lassen Sie die Finger von solchen IG’s wo der Anwalt direkt mitgeliefert wird. Es gibt richtig gute Anlegerschutzanwälte die dann keine Rücksicht nehmen müssten, wenn es dann mal zur Frage der „Beraterhaftung“ kommen sollte. Das die Kanzlei Klumpe dann gegen Peter Stütz, oder einen seiner Berater, vorgehen würde, können wir uns dann nicht vorstellen.

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