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Longsol – Longsol America Solar – Festzins – Das hört sich an wie die frühere Werbung von Captura

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Longsol – Longsol America Solar-Festzins- Tolle Aussage, die aber irgendwie dann auch korrigert werden müsste, wenn man ehrlich ist, denn der nachfolgende Text zu dem Unternehmensangebot sagt dann mehr und auch wie es wirklich ist.

Die Anleger haben die Möglichkeit die nachrangige Namens-Schuldverschreibung mit der Emissionsbezeichnung „LONGSOL AMERIKA Solar-Festzins“ zu zeichnen, die von der Emittentin ausgegeben wird. Der Anleger zeichnet die Namens-Schuldverschreibung direkt bei der LONGSOL PARTNERS GmbH. Die nachrangige Namens-Schuldverschreibung ist mit einem einfachen und qualifizierten Rangrücktritt ausgestaltet. Der Anleger übernimmt insoweit Finanzierungsverantwortung, als die Rückzahlung der Vermögensanlage sowie Zinszahlungen nur verlangt werden können, wenn hierdurch bei der Emittentin ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird. Im Falle einer Insolvenz kann der Anleger den Anspruch auf Rückzahlung der Vermögensanlage nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen.

Die Emittentin investiert in die Finanzierung von Projektgesellschaften, Beteiligung an den Projektgesellschaften oder Holdinggesellschaften, die wiederum unmittelbar oder mittelbar in andere Projekte und/oder Unternehmen im Bereich Photovoltaik investieren werden. Dabei soll sich die Art der Photovoltaik-Anlagen auf Dach- sowie Freiflächen beziehen. Es soll dabei vorwiegend in die Länder USA, Chile, Mexiko, Panama, Puerto Rico sowie Dominikanische Republik investiert werden.

Lauzeit: Bis zum 31.12.2025

Für den Anleger besteht keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Emittentin kann die Namens-Teilschuldverschreibung vollständig oder quotal unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Ablauf von drei, fünf und/oder sieben vollen Kalenderjahren zum 31.12. kündigen.

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