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FACTO FS GmbH und der merkwürdige Vertrag, o h n e Beratung zu einer Rechtsschutzversicherung, die man dem Kunden vermitteln will

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Ein merk- würdiger Antrag, den wir auf den Tisch bekommen in der Redaktion, denn hier wird im Vertrag direkt jegliche Beraterhaftung von vornherein ausgeschlossen. Kann dem potentiellen Kunden die Unterschrift unter einen solchen Vertrag empfehlen? Nein, ganz klar nicht, denn es muss ganz klar ein Beratungsgespräch stattfinden und dieses muss dokumeniert werden, wofür man die Versicherung, in diesem Fall eine Rechtsschutzversicherung, überhaupt haben will. Welchen Leistungsumfang soll diese denn haben. Nun besprechen Sie das alles mit dem Vermittler, gehen davon aus, dass das dann auch alles so ist…und irgendwann kommt der Tag, an dem Sie die Versicherung dann in Anspruch nehmen wollen…und Sie stellen fest, „das Risiko wurde gar nicht mitversichert“, dann genau könnte sich das Thema der Beratungshaftung stellen. Die haben Sie aber schon im Antrag ausgeschlossen. Beratungsunternehmen, die gut und seriös beraten, haben solche Klauseln dann wirklich nicht nötig. Gerne hätten wir den Grund dafür vom Unternehmen Facto FS GmbH erfahren, aber dort hat man derzeit und die nächsten Monate keine Ressourcen frei, um Presseanfragen zu beantowrten. So können wir nur sagen: „Finger weg von solchen zweifelhaften Angeboten“.FACTO ANTRAG RECHTSSCHUTZ August2015

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