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Vorsicht bei solchen Tricks

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Eine neue Betrugsmasche? Nein, altbekannt aber noch nicht so verbreitet. Ein Wohnungseigentümer hatte sein Zimmer zur Untermiete vermieten wollen. Hierzu schaltete er sowohl ein Zeitungsinserat als auch eine Onlineanzeige in einem Immobilienportal. Darauf meldete sich eine vermeintliche  Interessentin aus London . Diese schickte zunächst einen Scheck mit der doppelten Summe der vereinbarten Miete, einschließlich Kaution. Im Nachhinein teilte sie dem Geschädigten mit, dass die überhöhte Überweisung ein Missverständnis gewesen sei und bat um Rücküberweisung der gezahlten Summe. Nachdem der Geschädigte die Überweisung nach England getätigt hatte, wurde von der Landeszentralbank in München festgestellt, dass es sich bei dem Scheck um eine Fälschung handelte und dieser nicht gedeckt war. Der Schaden beträgt mehrere tausend Euro. Der Wohnungsvermieter war auf einen Betrug hereingefallen. Sein überwiesenes Geld wird er wohl niemals wiedersehen. Zahlt auch bei Ihnen ein Mietinteressent mit Scheck eine höhere Summe als vereinbart, warten sie bis Ihnen der Scheck auch zur Verfügung gutgeschrieben wurde auf ihrem Konto.

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