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Rechtsanwalt Tintemann von der Kanzlei Dr. Schulte in Berlin hat auch eine Idee zum Thema „Prokon“

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Diesen Bericht finden wir im Internet, veröffentlicht von Dr. Sven Tintemann. Interessant seine Gedanken zum Thema Prokon.Lesen Sie selber was Dr. Tintemann zum Fall Prokon meint.

Anleger müssen unerfreut zur Kenntnis nehmen, was Anlegerschützer schon seit Jahren befürchtet hatten. Die Prokon Unternehmensgruppe kann momentan fällige Anlegergelder nicht zurückzahlen. Es droht die Insolvenz, wenn nicht die Anleger der Gesellschaft kurzfristig auf Auszahlungen in Höhe 172,72 Mio Euro verzichten.

Die Gesellschaft selbst schlägt vor, dass Ihre Anleger nun bis zum Jahresende auf Auszahlungen verzichten sollen, nur so könne eine drohende Zahlungsunfähigkeit abgewendet werden. Für einige Anleger, die auch Ihr Geld und somit auch die berechtigte Vertragserfüllung warten, klingt das nach Erpressung.

Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte hat eine andere Idee. Diese würde die Lasten den nun drohenden Zahlungsunfähigkeit gerechter verteilen. Der Experte schlägt vor: “Warum zahlen nicht alle Anleger Ihre Zinsausschüttungen, die sie im letzten Jahr erhalten haben und die 330,4 Mio Euro betrugen, nicht einfach an die Gesellschaft zurück? Diese hatte einen Verlust in Höhe von 209,9 Mio Euro per 31.10.2013 zu verbuchen. Es hätte daher eigentlich nur ein Betrag in Höhe von 120,5 Mio Euro für Zinszahlungen zur Verfügung gestanden. Wenn die Anleger alles zurückzahlen, hätte die Gesellschaft 120,5 Mio Euro zur Verfügung, um die Anleger, die schon gekündigt haben auszuzahlen. Danach sollte ordentlich saniert werden.”

Tintemann begründet seinen Vorschlag damit, dass die 75.180 Anleger, die in Genussrechte der Prokon investiert hatten, im Falle einer Insolvenz des Unternehmens, die nicht mehr fernliegend ist, sowieso die Auszahlungen, die nicht von Gewinnen gedeckt waren, zurückzahlen müssten (sog. Rückforderung von Scheingewinnausschüttungen).

Wenn die Gesellschaft nicht schnell ihre Zahlungspflichtungen los wird, wozu viele Anleger auf ihre berechtigten Auszahlungsansprüche verzichten müssten, ist wohl die letzte Messe des Unternehmens bald gesungen. Die Alternative wäre das durch unsere Kanzlei entwickelte Einzahlungsmodell. Hierdurch würde die Gesellschaft schnell notwendige Liquidität aufbauen können.

In der Vergangenheit war über die Prokon in der Presse des öfteren kritisch berichtet worden. Dies führte wohl zu einer Kündigungswelle beim Itzehoer Windkraftanbieter, welche nun zu den aktuellen Schwierigkeiten und zum Liquiditätsengpass geführt hat.

Eine Insolvenz ist sicherlich der ungüstigste Weg für die Anlegerinteressen. Diese würde wohl zum Verkauf lukrativer Unternehmensbestandteile und gleichzeitig zum Verlust von viel Geld führen.

Da bisher keine Straftaten bekannt geworden sind, scheint es zumindest eine Möglichkeit zur Sanierung zu geben. Problem wird hierbei sein, dass jetzt viele Anleger zeitgleich kündigen werden, was die Probleme noch verschärfen und die Abwärtsspirale noch beschleuigen könnte. Der Experte Tintemann rät daher zur Mäßigung, zu Ruhe und Besonnenheit.

“Im Insolvenzverfahren gilt sowieso das sog. Gießkannenprinzip, nach welchem kein Anleger schlechter gestellt wäre, als ein anderer Anleger. Es bleibt somit abzuwarten, ob die Rettung der Gesellschaft gelingt”, so Dr. Tintemann.

Anleger, die aufgrund der aktuellen Situation eine Beratung wünschen, sollten sich einen erfahrenen Anwalt suchen, der nicht aufs schnelle Geld aus ist, sondern mit seinem Mandanten das Für und Wider einer Entscheidung sorgsam abwägt.

Mit benahe 1,4 Millarden Euro Anlagesumme und 75.180 Anlegern dürfte die Prokon ein Objekt sein, was Begierden bei anderen Anbietern aus der Wirtschaft weckt, was es aber auch zu retten gilt, wenn denn nun noch etwas zu retten ist. In jeden Fall werden die Anleger Opfer bringen und zumindest auf einiges, was noch in der Vergangenheit versprochen wurde, verzichten müssen. Eine Anlegerschützer ahnten dies schon, als sie 2005 erstmalig Werbeflyer von der Prokon in ihrem Briefkasten fanden.

 

5 Kommentare

  1. Danke für die Verlinkung des Artikels. Weitere Informationen finden Sie auch unter der Domain http://www.prokon-hilfe.de – hier wird in Kürze ein komplettes Angebot für Anleger zu finden sein.

    Bleiben Sie bis dahin bitte entspannt und uns gewogen.

    Beste Grüße aus Berlin

    Dr. Tintemann
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

  2. Nachtrag – bitte verwenden Sie die Domain tintemann.de/prokon-hilfe – unsere neu konnektierte Webseite wird vom Provider nicht richtig weitergeleitet. Der Prozess wird schon technisch geprüft und geklärt.

    Besten Dank
    Dr. Tintemann
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

  3. Proton und die Anlagre werden die Insolvenzverwalter und Gerichte zu erneuten
    Einnahmen verhelfen … leben wir in einem korrupten Staat? Die Idee von Proton ist richtig, sinnvoll und produktiv, aber wer steckt sich jetzt das Anlegergeld in die Tasche.

    Die „Klein“Anleger können das nicht durchdringen, warum auch???

  4. Wo ist die Staatsanwaltschaft denn hier ? Es ist eine Frechheit wie hier die Anleger von Prokon unter Druck gesetzt werden – wenn im Management Vollidioten sitzen.

  5. PROKON soll 330 Millionen Euro an Zinsen im letzten Jahr gezahlt haben ?

    Bei 1,4 Mrd. € und 8% Zinsen können das maximal 112 Millionen Euro gewesen sein….oder liege ich da falsch ????

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