Start Allgemein Sanieren-Retten und nicht kaputtmachen-die Fondssanierer!

Sanieren-Retten und nicht kaputtmachen-die Fondssanierer!

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In den letzten Monaten, noch vor dem Infinus Theater, haben wir uns mit dem Thema beschäftigt „warum immer nur die Scherben aufräumen“. Anlegerschutz und Vertriebsschutz kann man effektiver gestalten, nämlich dann, wenn man anstatt den Fonds in die Pleite laufen zu lassen, diese saniert und damit das noch vorhandene Geld für die Anleger rettet. Sonst kommt dann ja immer der Insolvenzverwalter  und reibt sich die Hände. das abkassieren beginnt. Federführend bei dem Projekt sind die Rechtsanwälte von der Kanzlei Dr. Schulte und BEMK aus Bielefeld. Beide haben auf diesem Gebiet nachweisbare Erfahrungen, sind derzeit auch dabei zum Beispiel „Fonds-Unternehmen“ zu sanieren. Debi Select und SAM AG um nur 2 Beispiel zu nennen. Man will nun auch offensiv an die Fondsinitiatoren herangehen die man als „angeschlagen aber sanierbar ansieht“. Ob diese Kontakte dann erfolgreich sein werden, wird die Zukunft zeigen, aber die Idee ist zunächst einmal Verfolgens- und Umsetzungswert.

1 Kommentar

  1. Was heißt Debi Select wird durch Schulte und BEMK saniert. Bislang gab es lediglich Beruhigungsmittel ohne sichtbare Erfolge. Die beiden o.g. Kanzleien, insbesondere Schulte fiel dabei nicht auf.
    Alle bislang gemachten Zusagen von den Sanierern mit juristischer Ausbildung wurden im Fall Debi Select nicht eingehalten. Keiner der von Klumpe genannten Termine. Auch das Einrichten und Bestücken einer Internetseite nicht. Bislang haben die Herren „Sanierungsanwälte“ kein besseres Ergebnis erzielt als die „Anlegerschutzanwälte“. Warum sollte ein Anwalt auch sanieren können.
    Beide Kategorien verstehen sich auf´s Geldverdienen. So macht der eine halt in Anlegerschutz und der andere in Sanierung.

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