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PROJECT-Insolvenz: Neue Aufforderung an nachrangige Gläubiger – Anlegergelder flossen in die Objektgesellschaft

Tumisu (CC0), Pixabay

Eine neue Insolvenzbekanntmachung vom 25. September 2026 zur PROJECT PW An der Billwiese 22-24 Oberursel GmbH & Co. KG ist für Anleger der PROJECT-Gruppe besonders interessant.

Es handelt sich allerdings nicht um eine neu eingetretene Insolvenz.

Das Insolvenzverfahren wurde bereits am 24. Mai 2024 eröffnet. Es wird beim Amtsgericht Nürnberg unter dem Aktenzeichen IN 1166/23 geführt.

Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Volker Böhm.

Was besagt die neue Bekanntmachung?

Das Amtsgericht Nürnberg hat am 25. September 2026 neue Fristen festgesetzt.

Besonders wichtig: Nachrangige Insolvenzgläubiger werden ausdrücklich aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 30. Oktober 2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Bei der Anmeldung muss auf den Nachrang hingewiesen und die jeweilige Rangstelle angegeben werden.

Die angemeldeten Forderungen sollen anschließend im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Eine Widerspruchsmöglichkeit besteht nach der gerichtlichen Bekanntmachung bis zum 27. November 2026.

Für betroffene Gläubiger ist diese neue Bekanntmachung deshalb keineswegs eine Formalie.

Was machte die Gesellschaft?

Der Geschäftszweck bestand im Erwerb, Halten, Verwalten, Vermieten, Entwickeln, Errichten und Veräußern von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Wohnimmobilien.

Die Gesellschaft sollte jeweils nur ein Immobilienentwicklungsprojekt durchführen.

Konkret ging es um das Grundstück An der Billwiese 22-24 beziehungsweise 22-28 in Oberursel.

Auf dem Grundstück war die Entwicklung eines Wohnprojektes vorgesehen.

Anlegergelder aus PROJECT-Fonds waren beteiligt

Der Fall besitzt einen klaren Anlegerbezug.

Die Objektgesellschaft gehörte zu den Immobiliengesellschaften, an denen PROJECT-Fondsgesellschaften beteiligt waren.

So wurde beispielsweise für den PROJECT-Fonds Metropolen 16 eine Beteiligung an der Objektgesellschaft ausgewiesen.

Auch im Zusammenhang mit PROJECT Metropolen 19 wurde über eine Beteiligung an der Gesellschaft berichtet.

Damit handelt es sich nicht lediglich um eine beliebige insolvente Bauträgergesellschaft. An der Projektgesellschaft war mittelbar Kapital beteiligt, das aus PROJECT-Anlageprodukten stammte.

Für Anleger ist allerdings wichtig: Sie haben regelmäßig nicht unmittelbar einen Vertrag mit dieser einzelnen Objektgesellschaft geschlossen. Ihr Investment erfolgte über die jeweilige Fondsgesellschaft.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Objektgesellschaft kann sich trotzdem auf den Wert des Fondsvermögens und damit auf die wirtschaftliche Situation der Anleger auswirken.

Wie viel Geld verloren ist, steht nicht automatisch fest

Aus der Insolvenz der Projektgesellschaft darf nicht automatisch geschlossen werden, dass das gesamte in das betreffende PROJECT-Anlageprodukt investierte Geld verloren ist.

Entscheidend ist unter anderem, welchen Anteil die jeweilige Fondsgesellschaft an der Objektgesellschaft hielt, welche Werte aus dem Grundstück beziehungsweise dessen Verwertung erzielt wurden und welche weiteren Vermögenswerte im Fonds vorhanden sind.

Die neue Bekanntmachung vom 25. September 2026 ist dennoch bemerkenswert.

Dass das Insolvenzgericht nun ausdrücklich nachrangige Gläubiger zur Anmeldung ihrer Forderungen auffordert, zeigt, dass auch Forderungen der Rangklassen nach § 39 Insolvenzordnung in die weitere Abwicklung des Verfahrens einbezogen werden.

Betroffene Anleger der PROJECT-Fonds sollten deshalb genau prüfen, über welche Fondsgesellschaft sie investiert haben und ob diese an der Objektgesellschaft „An der Billwiese“ beteiligt war.

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