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5th AVENUE PRODUCTS Trading-GmbH: Gericht verhängt allgemeines Verfügungsverbot

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der 5th AVENUE PRODUCTS Trading-GmbH hat das Amtsgericht Waldshut-Tiengen die bisherigen Sicherungsmaßnahmen verschärft. Seit dem 25. September 2026 um 10 Uhr gilt für die Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot.

Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Unternehmensvermögen ist damit vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war bereits mit Beschluss vom 9. September 2026 Rechtsanwalt Dr. André Berbuer bestellt worden.

Die Geschäftsführung darf seit der neuen Anordnung nicht mehr selbstständig über Bankguthaben, Forderungen, Warenbestände oder andere Vermögenswerte entscheiden. Die übrigen gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen vom 9. September 2026 bleiben bestehen. Ob das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird, ist noch nicht entschieden.

Die 5th AVENUE PRODUCTS Trading-GmbH hat ihren Sitz in der Schwarzenbergstraße 3–7 in 79761 Waldshut-Tiengen. Sie ist beim Amtsgericht Freiburg unter HRB 620713 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Christoph Puszkar vertreten. Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellte die Gesellschaft selbst. Verfahrensbevollmächtigt ist die Kanzlei GRUB BRUGGER.

Das Unternehmen handelt mit Havanna-Zigarren und anderen Tabakwaren, Raucherbedarfsartikeln, Spirituosen, alkoholfreien Getränken sowie Gastronomiebedarf. Es wurde 1989 gegründet und war nach eigenen Angaben exklusiver Importeur von Habanos für Deutschland, Österreich und Polen. Zum Sortiment gehören zahlreiche international bekannte kubanische Zigarrenmarken.

Nach Angaben des Unternehmens ist die finanzielle Krise auf außergewöhnliche äußere Umstände zurückzuführen und nicht auf das operative Geschäft. Medienberichten zufolge stehen Einschränkungen infolge europäischer Sanktionen im Hintergrund. Dies ist jedoch nicht Gegenstand des veröffentlichten Gerichtsbeschlusses.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen unter dem Aktenzeichen 4 IN 194/26 geführt. Gegen die Anordnung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

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