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Sicherheitssalamander UG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht München – Insolvenzgericht – hat den Eigenantrag der Sicherheitssalamander UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 22.09.2026 veröffentlicht. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 1513 IN 1897/26. Sitz der Gesellschaft ist München; im Handelsregister wird sie beim Amtsgericht München unter HRB 300979 geführt.

Was über die Geschäftstätigkeit bekannt ist

Nach öffentlich zugänglichen Registerauswertungen wurde die Sicherheitssalamander UG im März 2025 eingetragen. Als Unternehmensgegenstand ist der „Betrieb von Internetportalen für Sicherheitsdienstleistungen im Arbeitsschutz und im Brandschutz“ angegeben. CompanyHouse ordnet die Firma außerdem dem Bereich „Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien“ beziehungsweise sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen zu. ([companyhouse.de](https://www.companyhouse.de/Sicherheitssalamander-UG-Muenchen?utm_source=openai))

Fusionbase führt die Gesellschaft an der Münchner Geschäftsadresse ebenfalls mit einer Klassifikation im Bereich Sicherheitsdienste. Belastbare Hinweise auf eine aktuell erreichbare eigene Firmenwebsite, konkrete Kundenangebote oder Presseberichte zur operativen Tätigkeit konnten in den zugänglichen Suchergebnissen nicht verlässlich festgestellt werden. Deshalb lässt sich belegt nur sagen: Der registrierte Unternehmenszweck betrifft Internetportale rund um Sicherheitsdienstleistungen im Arbeits- und Brandschutz; ob und in welchem Umfang ein laufender Geschäftsbetrieb bestand, ist öffentlich nicht sicher nachweisbar.

Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass ein normales Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Nach § 26 Insolvenzordnung weist das Gericht einen Insolvenzantrag ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Dazu zählen etwa Gerichts- und Verfahrenskosten. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__26.html?utm_source=openai))

Für Gläubiger ist das eine ernste Nachricht: Es gibt in der Regel kein eröffnetes Verfahren mit Insolvenzverwalter, keine Insolvenztabelle und keine geordnete Verteilung einer Insolvenzmasse. Forderungen verschwinden dadurch zwar nicht automatisch. Praktisch kann ihre Durchsetzung aber schwierig oder wirtschaftlich sinnlos sein, wenn tatsächlich kein verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Bei einer UG (haftungsbeschränkt), rechtlich eine Variante der GmbH, hat eine rechtskräftige Abweisung mangels Masse zudem gesellschaftsrechtliche Folgen. Nach § 60 GmbHG wird eine GmbH mit Rechtskraft des Beschlusses aufgelöst; die Auflösung wird von Amts wegen im Handelsregister eingetragen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__60.html?utm_source=openai)) Bis zur Rechtskraft kann nach der Bekanntmachung eine sofortige Beschwerde binnen zwei Wochen eingelegt werden.

Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger

Kunden sollten prüfen, ob sie noch offene Leistungen, Vorauszahlungen oder laufende Verträge mit der Sicherheitssalamander UG haben. Wer im Voraus gezahlt hat, sollte Belege sichern und prüfen, ob eine Rückbuchung über Zahlungsdienstleister, Kreditkarte oder Bank möglich ist. Bei laufenden Verträgen ist zu klären, ob Leistungen noch erbracht werden und ob Kündigungs- oder Zurückbehaltungsrechte bestehen.

Anleger, Darlehensgeber oder sonstige Geldgeber müssen mit einem erhöhten Ausfallrisiko rechnen. Sicherheiten, Bürgschaften oder Eigentumsvorbehalte sollten zeitnah geprüft werden. Gläubiger können ihre Forderungen weiterhin dokumentieren und gegebenenfalls individuell geltend machen; sie sollten aber realistisch einkalkulieren, dass ohne Masse keine Quote zu erwarten ist.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten alle Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise und Schriftwechsel sichern, keine neuen Vorauszahlungen leisten und den Handelsregisterstand beobachten. Bei größeren Beträgen ist eine anwaltliche Erstberatung sinnvoll. Verbraucher können sich zusätzlich an eine Verbraucherzentrale wenden. Wichtig: Die Bekanntmachung enthält keine Feststellung zu einem Fehlverhalten einzelner Personen; sie besagt nur, dass das Insolvenzgericht München den Antrag mangels Masse abgewiesen hat.

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