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MIONA Gastro GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 22.09.2026 im Verfahren zur MIONA Gastro GmbH den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird beim Insolvenzgericht Offenbach am Main unter dem Aktenzeichen 8 IN 226/26 geführt. Der Firmensitz der Gesellschaft ist Neu-Isenburg, die Geschäftsanschrift lautet Marktplatz 6, 63263 Neu-Isenburg.

Was über die Geschäftstätigkeit bekannt ist

Die MIONA Gastro GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 56408 eingetragen. Öffentlich abrufbare Unternehmensdaten nennen als Unternehmensgegenstand vor allem Gastronomie und Verpflegung: den Betrieb eines Cafés, Bistros oder einer Bar mit Außengastronomie, Catering- und Partyservice, Frühstücks- und Mittagessensservice für Firmen, Behörden, Großbaustellen und andere Einrichtungen, die Herstellung und Lieferung von Warmverpflegung, Essen auf Rädern sowie den Betrieb eines Foodtrucks mit Speisen, Kuchen, Waffeln, Kaffee und Tee. ([eulerpool.com](https://eulerpool.com/company/germany/MIONA%20Gastro%20GmbH%2CNeu-Isenburg%2CAmtsgericht%20Offenbach%20am%20Main%20HRB%2056408?utm_source=openai))

Branchenprofile ordnen die Firma ebenfalls den Bereichen Catering, Gastronomie und sonstige Verpflegungsdienstleistungen zu. ([companyhouse.de](https://www.companyhouse.de/MIONA-Gastro-GmbH-Neu-Isenburg?utm_source=openai)) Für dieselbe Adresse Marktplatz 6 in Neu-Isenburg finden sich außerdem Einträge zu einem Café „Impreza“; Restaurant Guru führte dieses Café im April 2026 als „vorübergehend geschlossen“. ([de.restaurantguru.com](https://de.restaurantguru.com/Impreza-Neu-Isenburg?utm_source=openai)) Ob dieses Café rechtlich von der MIONA Gastro GmbH betrieben wurde, lässt sich aus den gefundenen Quellen nicht sicher belegen. Eine eindeutig zuordenbare Firmenwebsite der MIONA Gastro GmbH wurde bei der Recherche nicht gefunden.

Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse heißt: Das Gericht eröffnet kein reguläres Insolvenzverfahren, weil nach seiner Prüfung voraussichtlich nicht genug Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Diese Regel steht in § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung. Ein Verfahren kann ausnahmsweise doch eröffnet werden, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__26.html?utm_source=openai))

Wichtig für Laien: Es gibt damit normalerweise keinen Insolvenzverwalter, bei dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Es kommt auch nicht zu einer geordneten Verteilung einer Insolvenzmasse wie in einem eröffneten Insolvenzverfahren. Für eine GmbH hat die Entscheidung zudem gesellschaftsrechtliche Folgen: Mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, wird die GmbH nach § 60 GmbHG aufgelöst. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__60.html?utm_source=openai)) Das bedeutet nicht automatisch, dass alle Forderungen verschwinden. Es bedeutet aber, dass die Aussichten auf Zahlung häufig schlecht sind.

Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger

Kunden mit Gutscheinen, Anzahlungen, offenen Lieferungen oder Reklamationen sollten damit rechnen, dass eine Erstattung oder Leistungserbringung schwierig werden kann. Gläubiger, etwa Lieferanten oder Dienstleister, müssen ihre Ansprüche weiterhin selbst prüfen und gegebenenfalls zivilrechtlich sichern. Wer bereits einen Titel hat, kann eine Vollstreckung prüfen lassen. Ohne verwertbares Vermögen kann diese aber erfolglos bleiben.

Für Anleger gilt: Aus der Bekanntmachung ergibt sich kein Hinweis auf ein Kapitalanlageprodukt. Wer dennoch Geld gegeben oder Verträge mit Renditeversprechen abgeschlossen haben sollte, sollte Unterlagen sichern und rechtlichen Rat einholen. Die Bekanntmachung enthält keine Feststellung zu Schuld, Pflichtverletzungen oder Betrug; solche Schlüsse wären spekulativ.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Schriftverkehr und Bestellbestätigungen sichern. Prüfen Sie, ob Zahlungen per Kreditkarte, PayPal oder Lastschrift noch zurückgeholt werden können. Gläubiger sollten beim Insolvenzgericht Offenbach am Main unter dem Aktenzeichen 8 IN 226/26 nach dem Stand fragen und bei größeren Forderungen anwaltlich klären lassen, ob Mahnverfahren, Klage oder Vollstreckung sinnvoll sind.

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