Das Amtsgericht Landshut hat im Verfahren IN 515/26 den Antrag der RS Autotechnik UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 22.09.2026 veröffentlicht; der Beschluss datiert vom 15.09.2026. Sitz der Gesellschaft ist Neufahrn, die Firma ist beim Amtsgericht München unter HRB 253155 eingetragen.
Was über die Geschäftstätigkeit bekannt ist
Nach den recherchierten Quellen ist die RS Autotechnik UG dem Kfz-Bereich zuzuordnen. Der Unternehmensgegenstand wird mit Kfz-Werkstatt und Kfz-Handel angegeben; als Branchen werden unter anderem Kfz-Einzelhandel, Teile- und Zubehörhandel sowie Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen genannt. Die Firma wurde den Registerdaten zufolge Ende November 2019 eingetragen. ([fusionbase.com](https://fusionbase.com/de/data/organization/b63f6d5b3571cf8b6e7049ff10d42cdb/rs-autotechnik-ug-%28haftungsbeschr%C3%A4nkt%29?utm_source=openai))
Die Firmenwebsite stellt RS Autotechnik als Kfz-Meisterwerkstatt in der Münchner Straße 20 in Neufahrn dar. Genannt werden Reparatur und Service für Fahrzeuge aller Marken, Wartung, Klimaanlagenservice, Haupt- und Abgasuntersuchung im Haus, Reifenservice, Autoglas-Service, Motordiagnose, Unfallinstandsetzung, Achsvermessung, Fahrzeugaufbereitung sowie Mietwagen- beziehungsweise Ersatzfahrzeugangebote. ([rsautotechnik.de](https://www.rsautotechnik.de/)) Ob der Werkstattbetrieb am Tag der Bekanntmachung tatsächlich noch regulär lief, lässt sich aus den öffentlich abrufbaren Quellen nicht sicher belegen.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
Eine Abweisung mangels Masse heißt nicht, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Vielmehr kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Diese Rechtsfolge ist in § 26 Insolvenzordnung geregelt. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__26.html?utm_source=openai)) Deshalb gibt es in der Regel auch keinen eröffneten Verfahrensablauf mit Gläubigerversammlung, Forderungstabelle und Insolvenzquote. Ein Insolvenzverwalter wurde nach der vorliegenden Bekanntmachung nicht bestellt.
Für Gläubiger ist das ein ernstes Warnsignal: Forderungen bestehen rechtlich zwar grundsätzlich weiter, ihre Durchsetzung kann aber wirtschaftlich schwierig sein. Wer noch offene Rechnungen, Anzahlungen, Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzforderungen gegen die Gesellschaft hat, kann diese nicht einfach bei einem Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden, weil gerade kein Verfahren eröffnet wurde. Betroffene müssen daher prüfen, ob sie ihre Ansprüche individuell verfolgen wollen und ob sich das angesichts möglicher Kosten lohnt.
Für Kunden kann die Lage besonders wichtig sein, wenn ein Fahrzeug, Fahrzeugteile oder Unterlagen noch in der Werkstatt sind. Eigentum der Kunden fällt nicht automatisch in das Vermögen der Gesellschaft. Trotzdem sollten Betroffene schnell klären, wo sich ihre Sachen befinden und wie eine Herausgabe dokumentiert werden kann. Bei bereits gezahlten Anzahlungen ohne Gegenleistung besteht ein erhöhtes Ausfallrisiko.
Für Anleger gibt es nach der Recherche keine belastbaren Hinweise, dass die Gesellschaft öffentlich Kapitalanlagen angeboten hat. Falls dennoch Darlehen, Beteiligungen oder andere Finanzierungen im Einzelfall bestehen, sollten Betroffene die Unterlagen rechtlich prüfen lassen.
Was Betroffene jetzt tun können
Betroffene sollten Verträge, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Auftragsbestätigungen und Schriftverkehr sichern. Kunden mit Fahrzeugen oder Teilen vor Ort sollten die Herausgabe schriftlich verlangen und Eigentumsnachweise bereithalten. Gläubiger sollten die zweiwöchige Beschwerdefrist aus der Bekanntmachung beachten; eine einfache E-Mail reicht dafür nicht. Bei größeren Forderungen oder unklarer Eigentumslage ist eine Beratung durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale sinnvoll.