Die PANDION OFFICEHOME Altenberger Straße GmbH & Co. KG befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Köln ordnete am 18. September 2026 um 11.33 Uhr die vorläufige Verwaltung des Gesellschaftsvermögens an. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70h IN 152/26 geführt.
Die Gesellschaft hat ihren Firmensitz in der Niederstraße 18 in 40789 Monheim am Rhein und ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Handelsregisternummer HRA 27065 eingetragen.
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die PANDION Rheinland Projektverwaltungs GmbH. Diese wird durch den Geschäftsführer Reinhold Knodel vertreten.
Die insolvenzbetroffene Gesellschaft ist eine Projektgesellschaft. Ihr Unternehmensgegenstand besteht in der Projektierung des Bauvorhabens Belvedere in Köln Müngersdorf.
Eine Immobilienprojektgesellschaft wird üblicherweise für die Planung, Entwicklung und wirtschaftliche Abwicklung eines bestimmten Bauvorhabens eingesetzt. Dadurch können Grundstücke, Finanzierungen, Bauverträge sowie Einnahmen und Ausgaben einem einzelnen Projekt zugeordnet werden.
Welche konkreten Aufgaben die PANDION OFFICEHOME Altenberger Straße GmbH & Co. KG beim Bauvorhaben Belvedere übernommen hat und wie weit die Projektierung fortgeschritten ist, geht aus der Insolvenzbekanntmachung nicht hervor. Auch zu Grundstückseigentum, Baugenehmigungen, Baufortschritt oder bereits geschlossenen Kaufverträgen macht das Gericht keine Angaben.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini aus Köln. Seine Aufgabe besteht zunächst darin, das Vermögen der Projektgesellschaft zu sichern und nachteilige Veränderungen bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern.
Die Geschäftsführung bleibt grundsätzlich handlungsfähig. Verfügungen über Vermögenswerte sind jedoch nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihnen zustimmt. Damit können wesentliche wirtschaftliche Entscheidungen nicht mehr allein durch die Gesellschaft getroffen werden.
Personen und Unternehmen, die der PANDION OFFICEHOME Altenberger Straße GmbH & Co. KG noch Geld schulden, dürfen nicht mehr unmittelbar an die Gesellschaft zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Diese Regelung kann beispielsweise Käufer, Mieter, Auftragnehmer, Planer oder andere Projektbeteiligte betreffen. Vor einer Zahlung sollte geklärt werden, ob diese an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten ist.
Für Käufer und weitere Vertragspartner kann insbesondere wichtig sein, ob Anzahlungen geleistet, Kaufverträge beurkundet oder Bauleistungen beauftragt wurden. Die Rechtslage hängt dabei wesentlich vom jeweiligen Vertrag, dem Baufortschritt und möglichen Sicherheiten ab. Aus der Bekanntmachung lässt sich nicht erkennen, ob entsprechende Vertragsverhältnisse bestehen.
Die Anordnung betrifft ausschließlich die PANDION OFFICEHOME Altenberger Straße GmbH & Co. KG. Aus dem Beschluss kann nicht abgeleitet werden, dass auch andere Gesellschaften mit dem Bestandteil PANDION im Namen insolvent sind oder dass die gesamte Unternehmensgruppe betroffen ist.
Ebenso bedeutet die vorläufige Insolvenzverwaltung noch nicht, dass das Projekt Belvedere endgültig eingestellt wird. Zunächst müssen die wirtschaftliche Lage, vorhandene Vermögenswerte, Projektverträge und mögliche Fortführungsoptionen geprüft werden.
Wer den Insolvenzantrag gestellt hat, wird in der Veröffentlichung nicht genannt. Auch zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Gläubiger und zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten enthält der Beschluss keine Angaben.
Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. Bis dahin soll der vorläufige Insolvenzverwalter das Vermögen sichern und prüfen, ob eine Fortführung, Übertragung oder anderweitige Verwertung des Bauprojekts möglich ist.